Unsere Kanzlei in München ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ob mittelständisches Unternehmen oder kleiner Handwerksbetrieb: Als Arbeitgeber sind Sie gezwungen, regelmäßig personal- und arbeitsrechtliche Fragen zu klären. Dabei geht es z.B. um die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder um Fragen bei längerer Erkrankung eines Mitarbeiters. Das Arbeitsrecht ist in erster Linie als Schutzrecht für Arbeitnehmer ausgestaltet. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Arbeitgeber rechtslos sind: So haben Sie weitreichende Gestaltungsvorteile – ob es um die Inhalte von Arbeitsverträgen, Betriebsabläufe oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Wichtig ist dabei in vielen Fällen der kompetente Rat durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dies gilt insbesondere wenn – wie oft – zeitnahe Entscheidungen zu treffen und rechtssicher umzusetzen sind.
Rechtswirksame Kündigung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
Zentrales Thema bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist vor allem die Kündigung von Arbeitnehmern.
Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Sie klären, ob alle Voraussetzungen vorliegen, um den Arbeitnehmer tatsächlich rechtswirksam zu kündigen. Dies gilt umso mehr bei Kündigungen, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und die sich daher oft einer gerichtlichen Prüfung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage stellen müssen. Wer sich erst in diesem Stadium anwaltlich beraten lässt, wird nicht selten feststellen, dass die Kündigung fehlerhaft erfolgt ist und mithilfe des Anwalts eine weitere Kündigung ausgesprochen werden muss. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollte qualifizierte anwaltliche Hilfe deshalb schon im Vorfeld einer Kündigung in Anspruch genommen werden.
Kommt es zu Kündigungsschutzprozessen oder anderen Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, ist die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht entscheidend: Es geht um Erfahrung, Schnelligkeit und Strategie, die auch in Zweifelsfällen noch zum Verfahrenserfolg führen kann. Nicht selten kann mit Engagement und Durchsetzungsstärke z.B. die Klage eines Arbeitnehmers ganz vermieden werden oder da, wo es prozessökonomisch für Sie sinnvoll ist, ein Verfahren durch außergerichtliche Einigung schnell und kostengünstig beendet werden.
Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind neben der Kündigung auch Aufhebungsverträge und Abfindungen praxisrelevante Themen für Arbeitgeber. Aufhebungsverträge ermöglichen den Parteien des Arbeitsvertrags, das bisherige Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden.
Aus Arbeitgebersicht kann ein Aufhebungsvertrag im Einzelfall eine gute Lösung darstellen, auch wenn dieser oftmals mit einer Abfindungszahlung verbunden ist. Für Sie als Arbeitgeber kann die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beispielsweise dann vorteilhaft sein, wenn Sie sich langwierige Kündigungsschutzverfahren ersparen oder von Mitarbeitern trennen wollen, die anderenfalls nicht ohne Weiteres kündbar wären. Ein Kündigungsgrund ist in diesem Fall nicht erforderlich und es müssen auch keine vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beenden, muss in diesem schriftlich festgelegt werden,
- wann das Arbeitsverhältnis endet,
- ob ggf. eine Freistellung erfolgt,
- wie Resturlaub und Überstunden abgegolten werden und
- wie weitere Punkte wie Sonderzahlungen, Arbeitszeugnis usw. geregelt werden.
- Auch die Höhe einer zu zahlenden Abfindung ist zwischen den Beteiligten frei auszuhandeln.
Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann Sie bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrags sowie bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung einzubeziehen ist, schon im Vorfeld von Verhandlungen unterstützen.
Formulierung von Arbeitszeugnissen
Nach wirksamer bzw. unstreitiger Kündigung oder auch nach einem Aufhebungsvertrag müssen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln. Hierzu zählt u. a. die Zahlung eines noch geschuldeten Arbeitsentgelts und ggf. einer Abfindung sowie die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Insbesondere das Arbeitszeugnis kann auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für Unstimmigkeiten sorgen, wenn der Arbeitnehmer mit den Formulierungen nicht einverstanden ist.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses, der einklagbar ist. Nicht selten machen Arbeitgeber auch bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen Fehler. Ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, muss auf wohlwollende Formulierungen geachtet werden. Die Zeugnissprache, die sich für die Beurteilung von Zeugnissen in der Praxis entwickelt hat, wenden viele Arbeitgeber aber nur lückenhaft an, was zu unnötigem Ärger mit dem ehemaligen Arbeitnehmer führen kann. Mit unserer Hilfe sparen Sie sich Nerven und Zeit bei der Formulierung von ordnungsgemäßen Arbeitszeugnissen.
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Ein weiteres bedeutendes arbeitsrechtliches Thema für Arbeitgeber ist der Abschluss von Arbeitsverträgen. Der Arbeitsvertrag ist Ausgangspunkt und rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses und damit maßgeblich am Gelingen der Zusammenarbeit beteiligt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen in einem Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren und dem neuen Mitarbeiter auszuhändigen. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag im Übrigen frei gestalten. Allerdings ist es ratsam, sich bei der Ausgestaltung ausführlich anwaltlich beraten zu lassen. Denn trotz der erwähnten Gestaltungsfreiheit unterliegen Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Und tatsächlich führen die Anwendung und Auslegung der Vertragsinhalte immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Diese Streitigkeiten werden alltäglich in Arbeitsgerichtsverfahren behandelt, wodurch sich eine umfangreiche Rechtsprechung zu den verschiedenen Vertragsklauseln gebildet hat. Das in Einzelfragen durch Richterrecht geprägte Arbeitsrecht kann nur durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte überblickt werden. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher notwendig, Ihre Arbeitsverträge regelmäßig durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und ggf. überarbeiten zu lassen. Bestenfalls beziehen Sie Ihren Rechtsanwalt schon bei der Vertragsgestaltung mit ein, um zulässige und verständliche Vertragsinhalte zu formulieren. So können Unstimmigkeiten mit Arbeitnehmern von vornherein vermieden werden und ebenso die Gefahr, bei Rechtsstreitigkeiten wegen unzulässiger Vertragsklauseln zu unterliegen.
Rechtssicher abmahnen
Schließlich ist im Individualarbeitsrecht auch die Abmahnung ein Thema, mit dem Arbeitgeber sich häufig beschäftigen müssen. Schießt ein Arbeitnehmer quer, kann eine Abmahnung angebracht sein. Diese ist Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen, wie etwa eine außerordentliche Kündigung wegen wiederholtem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Wenn Sie beispielsweise erfahren, dass ein Mitarbeiter einen Kollegen mobbt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zum Schutz des Mobbingopfers zu ergreifen. Konkret kann das je nach den Einzelumständen bedeuten, dass Sie den mobbenden Mitarbeiter wegen seines schädlichen Verhaltens nicht nur schlicht ermahnen, sondern abmahnen müssen.
Allerdings gilt stets zu beachten, dass das Abmahnrecht gesetzlichen Regeln unterliegt. Im Einzelfall sollten Sie vor Ausspruch einer Abmahnung prüfen lassen, ob diese rechtlich zulässig ist und welche Zeitabläufe und Formalien bei der Erteilung zu beachten sind. So mahnen Sie rechtssicher ab und vermeiden die Peinlichkeit, dass der Arbeitnehmer Sie im Falle einer unberechtigten Abmahnung erfolgreich verklagt und verlangen kann, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Kompetente Unterstützung im Kollektivarbeitsrecht
Anders als im Individualarbeitsrecht geht es im kollektiven Arbeitsrecht um die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Arbeitnehmervertretungen. Auf überbetrieblicher Ebene verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften den Abschluss von Tarifverträgen.
Innerbetrieblich steht Ihnen als Arbeitgeber meist ein Betriebsrat gegenüber, der die Interessen der Arbeitnehmer Ihnen gegenüber vertritt. Er hat beispielsweise ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Arbeitnehmern und einen Informationsanspruch bei der Abmahnung von Mitarbeitern. Zudem müssen Sie bei bestimmten wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerschaft beachten, die sich z. B. aus dem Mitbestimmungsgesetz ergeben.
Sie müssen im Kollektivarbeitsrecht also eine Vielzahl von Vorschriften und Verfahrensabläufen berücksichtigen: Ob es um die ordnungsgemäße Einbeziehung des Betriebsrats in Entscheidungsabläufe oder um die Verhandlung von Sozialplänen geht – das Kollektivarbeitsrecht ist rechtlich komplex und zugleich sehr praxisrelevant. Ohne Unterstützung durch einen in diesem Rechtsbereich erfahrenen und verhandlungsstarken Experten für Arbeitsrecht sind die hierbei aufkommenden Fragen und vielfältigen Aufgaben für Sie als Arbeitgeber, neben Ihrem Tagesgeschäft, kaum zu bewältigen.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen dieses Rechtsgebiets, vom Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht bis hin zum Arbeitskampfrecht.