In der Praxis gehören Betrugsfälle zu den häufigsten Straftaten. Betrug kann in verschiedenen Fallvariationen auftreten, wie z.B. Trickbetrug oder vermeintliche Versprechung von hohen Renditen. Grundsätzlich fallen alle Erscheinungsformen des Betruges unter die Generalvorschrift des § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Daneben existieren aber auch im StGB spezielle Straftatbestände, wie z.B. Computer- oder Kreditbetrug.

Als erfahrener Strafverteidiger befasse ich mich täglich mit den prozessualen und materiellen Problemen des Strafrechts. Egal ob Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Hauptverhandlung erhalten haben: Ich vertrete und verteidige Sie bundesweit vor allen Strafgerichten. Je schneller Sie mich mandatieren, desto rascher kann ich Einfluss auf den Gang des Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahrens nehmen und so das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.

1. Wann macht man sich wegen Betrugs strafbar und welche Strafe droht?

Wegen Betrugs macht sich strafbar, wer eine andere Person über Tatsachen täuscht und beim Getäuschten dadurch einen Irrtum erregt. Aufgrund dieses Irrtums muss der Getäuschte eine Handlung vornehmen (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags), die ihm wiederrum einen finanziellen Schaden zufügt.

Dem Betrüger droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Entscheidende Faktoren für die genaue Höhe der Strafe sind u.a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten, die Art der Begehung aber auch die kriminelle Vorgeschichte des Täters sowie dessen Bemühungen, den Schaden wiedergutzumachen.

Betrug in einem besonders schweren Fall

Von Betrug in einem besonders schweren Fall ist auszugehen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt oder einen großen Vermögensverlust herbeigeführt hat.

Eine Gewerbsmäßigkeit wird angenommen, wenn sich der Täter durch die Tat eine regelmäßige Einnahmequelle verschafft hat.

Ein großer Vermögensverlust liegt wiederum vor, wenn die Höhe des Schadens außergewöhnlich hoch ist. Entscheidend ist dabei immer der Verlust des Opfers. Die Rechtsprechung geht von einem großen Vermögensverlust bei einem Betrag von etwa 50.000 EUR aus. Entscheidend sind aber immer die Umstände des Einzelfalls.

Beim Betrug in einem besonders schweren Fall droht dem Täter (mindestens) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Beispiel: Der Student A beantragt BAföG und macht dabei bewusst falsche Angaben hinsichtlich seines Vermögens. Noch vor der Auszahlung erlangt der Beamte davon Kenntnis und verhindert die Überweisung des Geldes.

Bei einem versuchten Betrug kann die Strafe im Vergleich zum vollendeten Betrug milder ausfallen.

Versuchter Betrug

Ein versuchter Betrug ist gegeben, wenn der Täter jemanden betrügen wollte, dies aber nicht geschafft hat.

Internetbetrug

Unter Internetbetrug sind verschiedene Sachverhalte zusammengefasst. In der Praxis sind vor allem folgende Punkte relevant:

Phishing
Dabei werden wichtige Daten von Internetnutzern über gefälschte E-Mails oder Webseiten abgefangen. Oft können solche Fake-Webseiten nur von Profis erkannt werden. Nach Erlangung der Passwörter können die Betrüger dann das Konto des Opfers ausräumen.

Pharming
Beim Pharming wird durch einen Virus der Computer eines Nutzers so manipuliert, dass dieser bei einer Sucheingabe automatisch auf gefälschte Webseiten verlinkt wird. Inzwischen ist dies sogar bei korrekter Adresseingabe möglich. Hierdurch kann der Nutzer ohne sein Wissen auf eine täuschend echte Webseite verlinkt werden, wo er dann z.B. seine Kontodaten eingibt bzw. offenbart, mit denen der Betrüger dann Missbrauch betreiben kann.

Identitätsdiebstahl
Eine inzwischen ebenfalls weit verbreitete Form des Internetbetruges ist der Identitätsdiebstahl. Dabei nimmt der Betrüger auf einem fremden Konto eine Überweisung vor und täuscht dadurch dem Banksystem vor, dass der wahre Kontoinhaber diese Überweisung ausgeführt hat. Dafür bedarf es oftmals nicht mal einer PIN oder TAN. Häufig reicht schon die Angabe des Geburtsdatums und der Kontodaten. Mit diesen Angaben kann der Betrüger auf Online-Portalen wie eBay oder Amazon Bestellungen im Namen des Opfers ausführen, die dann an eine beliebige Adresse übersendet werden können.

Den Täter erwartet in allen Fällen des Internetbetruges eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen droht eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

2. Exkurs: Sie sind Opfer eines Internet-Betruges geworden?

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder den Betreiber der betreffenden Webseite und melden Sie den Betrug. Beauftragen Sie dafür am besten einen auf Betrugsfälle spezialisierten Rechtsanwalt
  • Ändern Sie sofort Ihre Passwörter
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
Achtung: In vielen Fällen kann die Bank die Fake-Überweisung noch rückgängig machen.

Grundsätzlich kann die Bank für die Fake-Überweisungen keinen Ersatz vom Kontoinhaber verlangen. Allerdings kann sie dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Betrogenen geltend machen, wenn sie beweisen kann, dass der Hacker-Angriff hätte leicht verhindert werden können. Dies wird z.B. angenommen, wenn der Betrogene kein Virusprogramm auf dem PC installiert oder die Sicherheitsanweisungen seiner Bank nicht beachtet hatte.

Auch bei einem Identitätsdiebstahl in einem Online-Shop gilt das Gleiche wie bei den Fake-Geldüberweisungen. Für vom Betrüger veranlasste Bestellungen darf man nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Betreiber des Online Shops muss erst einmal nachweisen, wer die Bestellung tatsächlich getätigt hat.

Als Rechtsanwalt für Betrugsfälle rate ich meinen Mandanten, nicht für eine Bestellung zu bezahlen, die sie nicht getätigt haben. Auch wenn die Online Shops mit rechtlichen Schritten und höheren Kosten drohen, sollten Sie standhaft bleiben und am besten einen Rechtsanwalt einschalten.

3. Wie verhalte ich mich richtig beim Betrugsvorwurf?

Wenn die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft Ihnen einen Betrug zur Last legt und gegen Sie ermittelt, sollten Sie keine Aussage machen. Sie haben das Recht, zu schweigen.

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf!

Ich beantrage für Sie sofort Akteneinsicht und verschaffe mir so wichtige Informationen, die für eine erfolgreiche Verteidigung erforderlich sind.

Anschließend erkläre ich Ihnen den Akteninhalt und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.

Meine frühzeitige Einschaltung kann Ihnen dabei helfen, schwerwiegende strafrechtliche Folgen zu verhindern! Durch eine geschickte Strafverteidigung kann auch in schwierigen Fallkonstellationen des Betrugs ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden.

Mein Team und ich stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

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