Die Kanzlei Grasmüller & Wehner ist Ihr Partner in allen Fragen des Vertragsrechts. Wir beraten und vertreten Sie in München und bundesweit zu allen vertragsrechtlichen Fragen, von der Vertragsgestaltung bis zur Rückabwicklung von Verträgen:

1. Vertragsgestaltung und -prüfung

Allzu oft wird das Thema Vertragsgestaltung auf die leichte Schulter genommen. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Wer bei der Vertragserstellung schludert, hat hinterher oft das Nachsehen. Selbst mit Textbausteinen aus Musterverträgen zu experimentieren, kann teuer werden. Vertragslücken und fehlerhafte Klauseln führen nicht nur zu Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner, sondern können auch viel Zeit, Nerven und Geld kosten. Nicht selten werden so Geschäftsbeziehungen zerstört.

Daher empfiehlt sich schon bei der Vertragserstellung eine rechtliche Überprüfung zum Schutz vor bösen Überraschungen. Wir entwerfen und überprüfen Ihre Verträge, beispielsweise Ihren

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Künstlervertrag
  • Darlehensvertrag
  • Maklervertrag

Die qualitative Vertragsgestaltung und -prüfung dient der Konfliktvermeidung, so dass es gar nicht erst zu Auslegungsfragen und Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommt.
Ebenso unterstützen wir Sie bei umfangreicheren Vertragsverhandlungen und -abschlüssen oder bei der Abfassung einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen.

2. Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir erstellen und überprüfen Ihre Vertragsklauseln, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGBs) und Nutzungsbedingungen, wie z.B. Widerrufsbelehrungen für Online-Shops. Mit AGBs werden oft allgemeine Einkaufsbedingungen oder allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Kaufverträge geregelt. Aber auch bei anderen Vertragstypen, wie bei Werkverträgen, werden AGBs standardmäßig verwendet. Diese vorformulierten Vertragsbedingungen sollen für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Dabei ist es wichtig, die Inhalte so allgemeingültig wie nötig und zugleich so präzise wie möglich zu formulieren, ohne dass dies zu Lasten der Verständlichkeit geht.

Wir klären Ihre Ausgangssituation und fragen, was Sie erreichen wollen, um Ihre Vertragsbedingungen individuell auf Ihre Situation abzustimmen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, die Besonderheiten Ihres Falles, mögliche Konflikte und Interessenkollisionen zu erkennen und bei der Vertragsgestaltung einzubeziehen. Zugleich berücksichtigen wir dabei die vorgegebenen Grenzen des AGB-Rechts und die neueste Rechtsprechung, um Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtssicher zu gestalten oder zu aktualisieren.

3. Rücktritt und Widerruf bestehender Verträge

Nicht selten stellt man erst nach Abschluss eines Vertrags fest, dass etwas gehörig schiefgelaufen ist: Der Verkäufer liefert mangelhafte Ware oder man fällt auf eine Abzock-Masche am Telefon oder im Internet herein. Dann stellt sich die Frage: Wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus?

Ob Handykauf, Ebay oder Reiserücktritt: Wir kümmern uns um Ihren Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag.

Wichtig dabei: Bei Verbraucherverträgen gilt oft eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei uns erhalten Sie daher umgehend einen Termin. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen stehen Verbrauchern umfangreiche Rücktritts- und Widerrufsmöglichkeiten zu, die wir fachkundig zu nutzen wissen. Beispielsweise ist ohne ausreichende Widerrufsbelehrung auch ein späterer Widerruf möglich. Überraschende, unübersichtliche oder benachteiligende Vertragsklauseln halten einer AGB-Kontrolle oft nicht stand und sind daher unwirksam.

Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer kostspieligen Gerichtsverhandlung kommt.

4. Geltendmachung von Gewährleistung und Garantie

Die Freude über das neue Auto oder die neue Möbelgarnitur geht schnell dahin, wenn sich Mängel zeigen. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Verkäufer eine angemessene Mängelbeseitigung verweigert oder Mängel sogar abstreitet. Ob beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf oder beim Kauf von Möbeln und Luxusgütern: Wir sind an Ihrer Seite, wenn der Verkäufer sich quer stellt.
Zugleich helfen vertragliche Regelungen zur Mängelhaftung vor allem beim Kauf, bei Werkverträgen oder bei der Miete und Pacht: Rechtsstreitigkeiten werden vermieden, wenn klar geregelt ist, wer haftet, wenn etwa die neu erworbene Couch nicht in der bestellten Farbe oder Materialqualität geliefert wird. Dies geschieht insbesondere durch Beschaffenheitsvereinbarungen, nach denen es sich bemessen lässt, ob eine Sache mangelbehaftet ist oder nicht.

Garantien gewähren weitergehende, eigenständige Rechte und Ansprüche, etwa Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien. Hierbei wird oft darüber gestritten, ob die Voraussetzungen des Garantiefalls vorliegen oder nicht. Es ist daher darauf zu achten, dass Garantieerklärungen hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, zeitlichen Dauer und Rechtsfolgen genau geregelt werden .

Häufig geht es bei Mängeln um die Frage, ob eine Beschränkung der Mängelhaftung oder sogar ein Haftungsausschluss greift. Beispielsweise kann in AGBs auch gegenüber Unternehmern die Mängelhaftung nicht auf die Minderung beschränkt und der Rücktritt ausgeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen bei der Formulierung und Prüfung von rechtlich zulässigen Haftungsausschlüssen

5. Vertragsrecht beim Dienst- oder Werkvertrag

Auch in Zusammenhang mit Dienst- oder Werkverträgen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Gerade für Handwerksbetriebe kann ein Streit mit dem Auftraggeber bei einem großen Projekt existenzgefährdende Ausmaße nehmen. Verzug, Mängelgewährleistung, Haftung: Stets ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten und die Verträge und die weiteren notwendigen Schritte anwaltlich überprüfen zu lassen. Manchmal ist der richtige nächste Schritt, den Gegner zu einer Mitwirkungshandlung schriftlich aufzufordern und eine Frist zu setzen, bevor die Arbeit fortgesetzt wird – manchmal ist aber genau dieses Verhalten auch rechtlich falsch und führt zu Haftungsansprüchen der Gegenseite.

Ohne Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Vertragsrecht in München ist dies regelmäßig nicht zu ermessen, so dass ein Handeln aus dem Bauch heraus oft zu einer juristischen Verschärfung der Lage führt und man sich schadensersatzpflichtig macht – selbst wenn man ursprünglich im Recht war. Anwaltlichen Rat sollte daher am besten schon bei der Vertragsanbahnung, spätestens aber bei ersten Unstimmigkeiten in Anspruch genommen werden. So können Streitigkeiten ohne gerichtliche Schritte beigelegt und Aufträge gerettet werden.

6. Fazit

Das allgemeine Vertragsrecht ist grundlegend für das deutsche Zivilrecht und maßgeblich für eine Vielzahl rechtlicher Konstellationen, die quasi Jedermann betreffen – beim Kaufvertrag, bei der Reise, im Handwerk. Die Vertragsgestaltung stellt hohe Anforderungen an die Kompetenz und Erfahrung des Anwalts. Daher sind Vertragsfragen wie etwa die Wirksamkeit einer Vereinbarung, das Recht auf Gewährleistung oder der Rücktritt vom Kaufvertrag ständiger Gegenstand in Gerichtsverhandlungen.

Gleichwohl bietet die frühzeitige anwaltliche Beratung gerade im Vertragsrecht die Chance, Konflikte von vornherein zu vermeiden und bei Rechtsgeschäften rechtssicher und effizient zu agieren. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Vertragsangelegenheiten mit unserer Expertise.