Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Dies garantiert Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung – auch in komplexen Rechtsstreitigkeiten.

Wir vertreten Sie im Verkehrsrecht in München und bundesweit sowohl außergerichtlich als auch vor allen zuständigen Gerichten der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH).

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die außergerichtliche Mediation. Häufig lassen sich verkehrsrechtliche Streitigkeiten durch eine kompetente Vertretung auf Augenhöhe mit der Gegenseite beilegen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Wir vertreten Sie gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen und Behörden.

Abwicklung von Verkehrsunfällen

  • Erstattung der Kosten für Reparatur, Mietwagen oder Gutachter
  • Schadensersatz für Verdienst- oder Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Ersatz von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden

Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Dazu gehört sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Vertretung in Bußgeld- und Führerscheinsachen

Bei weniger schwerwiegenden Verfehlungen – so genannten Ordnungswidrigkeiten – gehen wir für Sie gegen drohende Geldbußen und andere Sanktionen vor.

Wir beraten und vertreten Sie auch in allen Fragen rund um das Thema Führerschein:

  • Einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit, eines Rotlichtverstoßes oder anderer Verfehlungen können wir vielfach abwenden.
  • Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie sich gegen eine Führerschein-Sperre oder MPU wehren oder eine Führerschein-Wiedererteilung durchsetzen möchten.
  • Ein Fahrverbot können wir oftmals vermeiden oder zumindest zeitlich herauszögern.

Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren

Gravierendere Verkehrsverstöße können auch als Straftaten verfolgt werden, etwa die stark alkoholisiert begangene Trunkenheit im Verkehr oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“).

Was nicht alle wissen: Selbst wer nur einen Bagatellschaden verursacht, darf nicht einfach den Unfallort verlassen. Schon ein leicht beschädigter Außenspiegel oder ein kleiner Kratzer beim Parken kann bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ein Strafverfahren zur Folge haben. Aufgrund der folgenschweren Konsequenzen sollte in solchen Fällen immer sofort ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt beauftragt werden.

Bei Rechtsanwalt Wehner bekommen Sie immer umgehend einen Termin.

Wird gegen Sie eine Anzeige wegen eines Verkehrsdelikts erstattet, so nehmen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungen auf und Sie werden als Beschuldigter vernommen. Oft lässt sich mit kompetenter anwaltlicher Hilfe schon jetzt klären, ob Sie der Tat überhaupt hinreichend verdächtig sind. Doch selbst wenn es zu einer Anklage kommt und Sie sich vor Gericht verantworten müssen, führt dies noch lange nicht immer zu einer Verurteilung. Als Strafverteidiger setzen wir uns mit hohem Engagement dafür ein, für Sie einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen oder zumindest eine möglichst milde Strafe zu erreichen.

Unsere langjährige Erfahrung als im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht tätige Rechtsanwälte in München ermöglicht es uns, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und insbesondere sicherzustellen, dass die notwendige Aufklärungsarbeit betrieben wird.

Autokauf, Leasing oder Reparatur

Auch bei rechtlichen Problemen, die nicht mit einem Vorfall im Straßenverkehr, wohl aber mit Ihrem Fahrzeug in Verbindung stehen sind wir für Sie da:

Beim Kauf eines Neu-oder Gebrauchtwagens kümmern wir uns zum Beispiel um die Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte bei Mängeln und klären, ob Sie den Kauf widerrufen können oder aber ob möglicherweise eine Gebrauchtwagengarantie besteht.

Auch in allen Fragen zum Thema Leasing oder zum Umgang mit Schwierigkeiten bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs helfen wir Ihnen weiter.

Internationales Verkehrsrecht

In allen verkehrsrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug sind Sie bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland und der Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen sowie im internationalen Verkehrsstrafrecht.

Auch bei Internationalen Bußgeldbescheiden und Führerscheinsachen sowie beim Autokauf im Ausland inklusive der Zulassung importierter Fahrzeuge wissen wir Rat.