Meine Kanzlei für Arbeitsrecht in München ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht und im Vertrags- und Verbraucherrecht tätig sind. Ich berate Arbeitnehmer und Angestellte, Führungskräfte, aber auch Arbeitgeber und Betriebsräte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Meine internen Interessenschwerpunkte garantieren Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung auch in komplexen Sachverhalten.

Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren außergerichtlich und bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Als Rechtsanwalt mit Ausrichtung Arbeitsrecht in München gehört es zu meiner Tätigkeit, Ihre Interessen stets mit allen rechtlichen Mitteln zu vertreten.

Beginnend mit der Prüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn oder im bestehenden Arbeitsverhältnis, in gerichtlichen Streitfällen über Vergütungsansprüche, in Kündigungsschutzverfahren, bei der Prüfung von Arbeitszeugnissen oder bei Erhalt einer Abmahnung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Meine mehrjährige Erfahrung als im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht tätiger Rechtsanwalt in München ermöglicht es mir, Ihre Rechte so effektiv wie möglich durchzusetzen und insbesondere sicherzustellen, dass die notwendige Aufklärungsarbeit betrieben wird. Hierbei stehe ich mit meinen Mandanten in ständiger Verbindung und sorge dafür, dass ich für sie möglichst kurzfristig erreichbar bin.

Ein weiterer Schwerpunkt bezieht sich auf die außergerichtliche Mediation, bezüglich derer wir gerade im Zuge von Wiedereingliederungsmaßnahmen und Auseinandersetzungen wegen Mobbings am Arbeitsplatz gute Erfahrungen gemacht haben. Eine arbeitsrechtliche Beratung verspricht gerade bei beginnenden Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber und Kollegen schon im Vorfeld gute Erfolge, da hier der Rechtssuchende klare Antworten auf gerade drängende Fragen erhält.

Ständige Fortbildungen und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenige Rechtsgebiete sind so umfassend und rechtsprechungsabhängig wie das Arbeitsrecht. Das Wissen um die derzeitige Rechtslage und aktuelle Tendenzen kann für Sie den Unterschied ausmachen.