Wer kennt es nicht? Sie holen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ab – doch wirklich repariert wurde scheinbar nichts. Nicht selten präsentiert die Werkstatt trotzdem eine hohe Rechnung. Außerdem bereiten lange Wartezeiten häufig Ärger. In einer solchen Situation hilft ein Anwalt für Werkstattpfusch weiter.

1. Ihre Rechte aus Gewährleistung bei Autoreparatur

Bei einer fehlgeschlagenen Reparatur sind Sie natürlich nicht schutzlos. Ihnen als Kunde stehen mehrere sog. Gewährleistungsrechte zur Verfügung, wenn die Reparatur mangelhaft war.

Grundvoraussetzung ist zunächst einmal, dass überhaupt eine mangelhafte Reparatur vorliegt. Diese Frage sollte am besten ein erfahrener Rechtsanwalt für Kfz-Reparaturen beantworten, da es hier sehr stark auf den Einzelfall ankommt. Schließlich haftet die Werkstatt nicht immer, wenn sie das Problem nicht vollständig behoben hat. Manche Fehler lassen sich nur nach dem Prinzip „trial and error“ ausbessern. Darüber sollte die Werkstatt Sie vorher allerdings aufklären.

Aufgrund vieler erfolgreicher Mandate auf diesem Gebiet erkennt Rechtsanwalt Wehner schnell, ob in Ihrem Fall mangelhaft repariert wurde.

Nach einer fehlerhaften Autoreparatur können Sie

  • erneut Reparatur verlangen
  • vom Vertrag zurücktreten
  • die Vergütung mindern
  • Schadensersatz verlangen
  • und/oder eine andere Werkstatt beauftragen

Im Einzelnen:

Erneute Reparatur verlangen

Zunächst einmal haben Sie als Kunde das Recht auf Nacherfüllung. Sie können das Fahrzeug also zurück in die Werkstatt geben. Dort muss die Reparatur dann erneut sachgerecht durchgeführt werden. Natürlich geschieht dies im Falle eines Mangels auf Kosten der Werkstatt.

Die Nacherfüllung ist grundsätzlich immer der erste Schritt, da der Werkstatt die Möglichkeit gegeben werden soll, Ihren Fehler zu korrigieren. Die meisten anderen Gewährleistungsansprüche setzen daher voraus, dass die Werkstatt die Möglichkeit der Nacherfüllung nicht genutzt hat. Entweder, weil der Mangel trotz erneuter Reparatur weiter vorliegt oder eine zweite Reparatur verweigert wird.

Vom Reparaturvertrag zurücktreten

Erst nach einer erfolglosen Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bekommen Sie sämtliche bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet bzw. müssen die Werkstatt erst gar nicht bezahlen. Auf der anderen Seite kann die Werkstatt Wertersatz für all dasjenige verlangen, was Ihnen trotz der fehlerhaften Reparatur nützt. Beispielweise für Teile, die fehlerfrei ausgetauscht wurden.

Achtung: Dieses Recht steht Ihnen grundsätzlich erst zu, nachdem Sie eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und diese erfolglos abgelaufen ist. Der erneute Reparaturversuch muss also ebenfalls fehlgeschlagen sein oder die Werkstatt unternimmt ihn erst gar nicht.

Weniger bezahlen

Alternativ können Sie den Werklohn mindern, sodass Sie nur einen Teil der Reparatur bezahlen müssen. Der zulässige Umfang Ihrer Minderung ist im Einzelfall schwer zu bestimmen. Die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts hilft hier weiter. Auch für die Minderung muss in aller Regel zunächst eine Frist gesetzt werden, die erfolglos verstreicht.

Schadensersatz fordern

Als letzte Möglichkeit können Sie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Hierfür ist nicht zwingend erforderlich, dass erfolglos nacherfüllt wurde.

Beispiel: Sie lassen Ihr Wohnmobil reparieren. Sie bekommen das Fahrzeug in einem mangelhaften Zustand zurück und können daher nicht auf eine von Ihnen bereits vorher geplante Campingtour aufbrechen. Alle Kosten, die Ihnen bis dahin entstanden sind (z.B. für bereits gebuchte Campingstellplätze), können Sie von der Werkstatt ersetzt verlangen.

2. Wann Sie nach einer fehlerhaften Reparatur die Werkstatt wechseln können

Auch wenn dies häufig als die einfachste Lösung erscheint: Nach einer mangelhaften Reparatur können Sie nicht einfach Ihr Geld zurückverlangen und Ihr Fahrzeug in eine andere Werkstatt geben. Sie sind zunächst einmal vertraglich an diejenige Werkstatt gebunden, die Sie zuerst mit der Reparatur beauftragt haben.

In manchen Fällen dürfen Sie allerdings gleich die Werkstatt wechseln, ohne der Vorherigen eine „zweite Chance“ zu geben:

Beispiele:

  • Die Werkstatt wollte offenkundig den Eindruck erwecken, als habe sie die Reparatur einwandfrei durchgeführt, obwohl dies erkennbar nicht der Fall war.
  • Aufgrund der ersten Reparatur wird deutlich, dass die Werkstatt mit ihren Mitteln technisch oder aufgrund Ihrer Expertise nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben. Davon kann insbesondere bei kleinen oder schlecht organisierten Werkstätten auszugehen sein.
  • Die Werkstatt verweigert die Nacherfüllung.

Oft wollen Mandanten sich partout nicht erneut in die Hände der Werkstatt begeben, die den PKW fehlerhaft repariert hat. Das ist verständlich. Dank der Erfahrung von Rechtsanwalt Wehner lassen sich häufig Wege finden, wie Sie problemlos die Werkstatt wechseln können.

3. Bis wann Sie handeln müssen

Im Falle einer fehlerhaften Kfz-Reparatur haben Sie zwei Jahre Zeit, Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt geltend zu machen. Die Zweijahresfrist beginnt mit der Abnahme, das heißt dem Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug zurückerhalten haben.

Sie dürfen die Abnahme auch verweigern, sodass die Frist erst gar nicht zu laufen beginnt. Das sollten Sie jedoch nicht ohne anwaltlichen Rat tun. Schließlich ist in vielen Fällen nur schwer erkennbar, ob der Werkstatt ein Vorwurf zu machen ist.

Verschweigt die Werkstatt den Reparaturfehler bewusst („arglistig“), haben Sie mindestens drei Jahre Zeit.

4. Probleme mit der Werkstatt-Rechnung

Bei einer Kfz-Reparatur wird in aller Regel vorher kein Festpreis vereinbart. Die Werkstatt darf daher nur eine „übliche“ Vergütung für die erbrachte Leistung verlangen. Was genau als üblich anzusehen ist, war lange umstritten, wurde mittlerweile aber durch verschiedene Gerichte näher definiert.

Als spezialisierter Rechtsanwalt auf diesem Gebiet verfolgt Herr Wehner stets die neueste Rechtsprechung und erkennt schnell, wann einzelne Posten einer Rechnung falsch oder überzogen sind. In diesen Fällen können Sie Ihr Geld zurückverlangen.

Wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, so darf der darin genannte Betrag nicht wesentlich überschritten werden. Eine wesentliche Überschreitung liegt in der Regel bei ca. 15 bis 20 %. Ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorliegt, sollte anwaltlich überprüft werden.

Ist der im Kostenvoranschlag genannte Betrag wesentlich überschritten, so können Sie den Vertrag mit der Werkstatt kündigen und Ihr Fahrzeug anschließend woanders fachgerecht reparieren lassen. Sie müssen die Werkstatt jedoch für die bereits erbrachten Reparaturleistungen vergüten. Ob sich dies in Ihrem Fall wirtschaftlich lohnt, bespricht Herr Wehner ausführlich mit Ihnen.

5. Autoreparatur dauert zu lange – Ihre Rechte

Werkstätten bereiten nicht nur Ärger mit fehlerhaften Reparaturen und hohen Rechnungen, sondern auch mit langen Wartezeiten. Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Die ideale Lösung sieht so aus: Sie vereinbaren im Vorfeld einen Termin für die Fertigstellung und halten diesen schriftlich fest. Dauert die Reparatur dann länger, so gerät die Werkstatt ab dem vereinbarten Termin in Verzug und muss sämtliche Schäden ersetzen, die Ihnen durch die Verzögerung entstehen. Insbesondere dürfen Sie sich bis zum Rückerhalt Ihres Fahrzeugs einen Mietwagen nehmen. Die Mietwagenkosten trägt die Werkstatt. Achten Sie aber darauf, dass der angemietete Wagen Ihrem in Reparatur gegebenen Kfz von der Fahrzeugklasse und Ausstattung in etwa entspricht.

Ist kein Termin vereinbart worden, sollten Sie auch bei längeren Reparaturen nicht gleich die Mietwagenstation aufsuchen. Sie müssen der Werkstatt zunächst eine angemessene Frist zur Reparatur setzen. Läuft diese Frist erfolglos ab, so gerät die Werkstatt in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist sie dann verpflichtet, Ihre Mietwagenkosten zu übernehmen. Wann die Frist angemessen ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Je aufwändiger die Reparatur, desto länger muss sie sein. Allerdings dürfen Sie auch berücksichtigen, dass die Werkstatt schon einige Zeit hat verstreichen lassen.

Die Mietwagenkosten bekommen Sie so lange ersetzt, bis Sie Ihr Fahrzeug vollständig repariert zurückerhalten.

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen sog. abstrakten Nutzungsausfallschaden von der Werkstatt zu verlangen. Sie erhalten dann eine Pauschale pro Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Je mehr Ihr PKW wert ist, desto höher ist auch der abstrakte Nutzungsausfallschaden. Als grober Anhaltspunkt dienen dabei die Mietwagenkosten für ein entsprechendes Fahrzeug.

6. Was ich für Sie tun kann

  • Rechtsanwalt Wehner ist seit 1988 in München im Verkehrs- und Vertragsrecht tätig und hat in dieser Zeit zahlreiche Mandanten rund um das Thema Kfz-Reparaturen erfolgreich unterstützt. Er berät Sie umfassend, ob und welche Rechte Ihnen nach einer fehlerhaften Reparatur zustehen. Die Entscheidungen der Gerichte sind auf diesem Gebiet mittlerweile so zahlreich, dass nur ein spezialisierter Anwalt verlässliche Aussagen treffen kann.
  • Florian Wehner tritt in Verhandlung mit Ihrer Werkstatt. Häufig lässt sich bereits auf diesem Wege eine Einigung erzielen, die Ihren Interessen gerecht wird.
  • Er vertritt sie notfalls vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gewinnen Sie, übernimmt die Werkstatt auch die Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Viele Fälle hängen entscheidend von technischen Details ab. In komplizierten Fällen arbeitet die Kanzlei daher eng mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Mokos.

7. 5 häufige Rechtsfragen zur Autoreparatur

Welche Gewährleistungsrechte bestehen nach einer Autoreparatur?
Wann verjährt die Gewährleistung nach einer Autoreparatur?
Welche Rechte habe ich bei zu langer Autoreparatur?
Darf ich nach einer fehlerhafter Autoreparatur die Werkstatt wechseln?
Wann ist die Rechnung einer Autoreparatur zu hoch?