1. Was bedeutet Inkasso?

Der Begriff „Inkasso“ stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und meint die Beitreibung oder Einziehung ausstehender Forderungen, z.B. aus einer offenen Rechnung. Für Inkasso werden auch gerne die Begriffe Forderungseinzug oder Forderungsmanagement verwendet.

In der Praxis ist zu beobachten, dass sowohl Geschäfts- als auch Privatleute Rechtsanwälte für Inkasso oder Inkassobüros mit dem Forderungseinzug beauftragen, um schnell und einfach zu ihrem Geld zu kommen.

Die Optimierung des Forderungseinzuges ist gerade für Unternehmen ein enorm wichtiger Erfolgsfaktor. So manches Unternehmen musste schon Insolvenz anmelden, weil dessen Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt haben. Aber auch für Privatpersonen können Zahlungsausfälle den finanziellen Ruin bedeuten.

Als Rechtsanwälte für Inkassorecht sorgen wir seit über 25 Jahren in München dafür, dass die Forderungen unserer Mandanten bei Zahlungsverzug schnell und einfach durchgesetzt werden.

Unser Anliegen ist klar definiert: Wir wollen nicht nur die fälligen Forderungen unserer Mandanten eintreiben, sondern auch zwischen ihnen und ihren Schuldnern vermitteln.

Wir nehmen unseren Mandanten die zeitaufwändige und lästige Arbeit ab, die mit dem Forderungseinzug anfällt. So können Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren und brauchen sich nicht über zahlungsunwillige Kunden zu ärgern.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Einleitung des Mahnverfahrens bis hin zur Eintreibung der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung.

2. Inkasso – Wie wir vorgehen

Inkasso geht auch seriös, d.h. ohne den Schuldner bzw. Kunden zu verärgern und ein unseriöses Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.

Wichtig ist zunächst, dass nicht zu lang mit der Mahnung der Forderung gewartet wird. Deshalb sollte auch das professionelle Forderungsmanagement eines auf das Inkassorecht spezialisierten Rechtsanwalts genutzt werden, um die Außenstände frühzeitig zu realisieren.

Beim Inkasso gehen wir wie folgt vor:

Vorgerichtliches Mahnverfahren

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren geht es uns in erster Linie darum, den offenen Betrag schnell außergerichtlich vom Schuldner einzuziehen. Dies geht allerdings nur dann, wenn ein gerichtliches Verfahren vermieden wird.

Als Rechtsanwälte für Inkassorecht überprüfen wir zunächst jeden uns übertragenen Fall dahingehend, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, wird der Schuldner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert. Befindet er sich im Verzug, darf er die Kosten für unsere Beauftragung gleich mit ersetzen.

Unser weiteres Vorgehen richtet sich dann nach der finanziellen Situation des Schuldners. Wir fragen danach, ob der Schuldner die offene Forderung auf einmal ausgleichen kann oder eine monatliche Ratenzahlung eher Sinn macht. Jeden unserer Schritte besprechen wir mit unseren Mandanten und erteilen eine Empfehlung, welcher Weg der Beste ist. Selbstverständlich entscheiden unsere Mandanten schlussendlich, wie der Forderungseinzug durch uns betrieben werden soll.

Gerichtliches Mahnverfahren

Sollten unsere schriftlichen Mahnungen den Schuldner nicht zum Ausgleich der offenen Forderung bewegen, so leiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Natürlich prüfen wir aber im Vorfeld, ob sich ein Gerichtsverfahren überhaupt lohnt:

  • Wie sind die finanziellen Verhältnisse des Schuldners?
  • Kann er die offene Forderung begleichen usw.?

Ergibt unsere Prüfung, dass das gerichtliche Mahnverfahren Aussicht auf Erfolg bietet, bringen wir dieses zügig zu Ende und lassen uns die Forderung unseres Mandanten amtlich bestätigen.

Sollte sich der Schuldner gegen den geltend gemachten Anspruch rechtlich zur Wehr setzen, vertreten wir unseren Mandanten auch vor Gericht. Bei Forderungen über 5.000 EUR muss ohnehin ein Rechtsanwalt für Inkassorecht beauftragt werden, da vor dem Landgericht München I und dem Landgericht München II Anwaltszwang herrscht.

Zwangsvollstreckung – Das letzte Mittel

Sobald die Forderung unseres Mandanten tituliert ist, beginnen wir mit der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Haben unsere Ermittlungen ergeben, dass der Schuldner über Einkommen oder Vermögen verfügt, strengen wir eine Lohn- oder Kontopfändung oder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek und anschließender Zwangsversteigerung in den Grundbesitz des Schuldners an. Das ist aber nicht alles: Sofern eine Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners – z.B. Pkw, PC, Fernseher oder Schmuck – Sinn macht, so leiten wir auch hier selbstverständlich die notwendigen Schritte ein.

Als Anwaltskanzlei für Inkassorecht sind uns die vielfältigen Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts bestens vertraut, so dass wir stets die beste Lösung finden, um die Forderungen unserer Mandanten schnell und kostengünstig zu realisieren.

3. Was kostet ein Inkasso-Anwalt?

Als Kanzlei für Inkasso in München stellen wir im vorgerichtlichen Bereich in der Regel unseren Mandanten keine Kosten in Rechnung, sondern machen diese direkt beim Schuldner geltend. Dies gilt allerdings nur, wenn sich dieser auch im Zahlungsverzug befindet. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, muss unser Mandant die Kosten unserer Beauftragung tragen.

Die Inkassogebühren orientieren sich am sog. Gegenstandswert, also nach der Höhe der Forderung. Diese können in der Tabelle des RVG nachgesehen werden.

Hinweis: Inkassokosten werden dem Schuldner beim außergerichtlichen Mahnverfahren neben der Hauptforderung berechnet.

Beispiel: Offene Hauptforderung: 1.000,00 EUR

Inkassokosten (bei einer nicht umfangreichen Tätigkeit): 104,00 EUR
Auslagenpauschale (Kopien, Post, Telekommunikation): 20,00 EUR
19% Mehrwertsteuer: 23,56 EUR
Gesamtkosten: 147,56 EUR

Der Gesamtbetrag erhöht sich im Rahmen eines eventuell gerichtlichen Mahnverfahrens weiter. Die Kosten des Gerichtsverfahrens richten sich nach der Höhe der Forderung. Dadurch lassen sich auch kleinere Schuldbeträge problemlos gerichtlich verfolgen. Wird der Schuldner verurteilt, muss er die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten bezahlen. In einigen Fällen muss der Gläubiger allerdings Gerichts- und Anwaltskosten bis zur Urteilsverkündigung vorstrecken.

4. Wozu Inkasso-Anwalt, wenn auch Inkassobüro geht?

Ein Rechtsanwalt für Inkasso hat sich genau wie ein Inkassobüro auf die Eintreibung von Forderungen spezialisiert. Im Gegensatz zu Inkassobüros ist der Inkasso-Anwalt allerdings befugt, das Verfahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu betreiben. Ein Inkassobüro kann die Forderungen seiner Kunden lediglich außergerichtlich verfolgen.

Ihr Gewinn durch unsere Beauftragung: Erfahrungsgemäß zahlen säumige Schuldner, sobald ein Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt wird.

Zusätzlich bieten wir folgende Vorteile:

  • Full-Service aus einer Hand: Als Rechtsanwälte für Inkassorecht beraten und vertreten wir Sie von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Mit uns haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der Ihre Forderung rechtlich überprüft und Sie zu sämtlichen Rechtsfragen kompetent berät.
  • Gelingt dem Inkassobüro die Eintreibung der Forderung nicht, müssen Sie zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung ohnehin einen Inkasso-Anwalt beauftragen. Mit der Einschaltung unserer Kanzlei sparen Sie deshalb kostbare Zeit, gefährden Ihre Forderung nicht und vermeiden zusätzliche Kosten.
  • Die für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Inkassorecht entstandenen Kosten (sog. Geschäftsgebühr) können Sie in der Regel vom Schuldner zurückerstattet verlangen, wenn sich dieser in Verzug befunden hat.
Aufgepasst: Die von den Inkassobüros geltend gemachten Kosten haben in vielen Fällen vor Gericht keinen Bestand, da oft überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt werden.
  • Bei uns zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie auch beauftragt haben. Anders bei Inkassobüros: Hier fallen Grundgebühren an und Sie werden für einen bestimmten Zeitraum vertraglich gebunden.

5. Besonderer Service für Gewerbetreibende

Im Vordergrund steht für uns das Gebot der Transparenz: Vor Beginn unserer Tätigkeit besprechen wir mit Ihnen nach juristischer Begutachtung der Lage zunächst umfassend Ihre Erfolgsaussichten. In die gemeinsame Entscheidung zur Geltendmachung der Forderung(en) fließen sowohl unsere juristische Kompetenz als auch Ihre Erfahrungswerte als Unternehmer ein.

Nach erfolgreicher Durchsetzung der Forderung stellen wir in der Regel unsere Gebühren nicht Ihnen, sondern unmittelbar Ihrem Schuldner in Rechnung. Im besten Falle erhalten Sie so Ihr Geld, ohne bei uns in finanzielle Vorleistung treten zu müssen.

Wir verzichten auf sämtliche Vorab-Gebühren. Durch diesen besonderen Service zahlen Sie bei uns erst nach Abschluss des Verfahrens

Ihre Vorteile dadurch:

  • Sie vermeiden hoher finanzieller Belastungen durch die anwaltliche Beitreibung mehrerer offenen Forderungen. Alle Ihre Forderungen können parallel beigetrieben werden
  • Eine zeitlich verzögerte Bearbeitung aufgrund der ansonsten entstehenden zu hohen Vorauszahlungen ist nicht notwendig
  • Es besteht nicht die Gefahr einer Verjährung
  • Gerichtskosten können durch die zwischenzeitlich ausgeglichenen Forderungen leichter finanziert werden
  • Die Ergebnisse unserer Verfahren decken deren Kosten i.d.R. automatisch ab

Gerade Selbständige und Unternehmen leiden unter dem bürokratischen Aufwand des Forderungseinzugs: Adressrecherche, Rechnungen, Mahnungen, teures Fachpersonal und die damit verbundene Organisation und Zeit müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Durch die Beauftragung unserer Kanzlei vermeiden Sie diese Aufwände und können sich voll und ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Wir kümmern uns darum, dass Sie Ihr Geld schnell und sicher erhalten.