Artikel bewerten
VN:F [1.9.22_1171]
Bitte bewerten Sie diesen Artikel.
0 von 5 Sternen auf Grundlage von 0 Bewertungen

Führerschein auf Probe

Seit 1986 gibt es den Führerschein auf Probe, der die schlechte Statistik der Unfälle von Fahranfängern verbessern soll.

Der Führerschein auf Probe wird zunächst auf zwei Jahre ausgestellt und das Ablaufdatum dort vermerkt.
Alle Verkehrsverstöße, die während der Probezeit ins Verkehrszentralregister eingetragen werden – das sind also alle „punktebewehrten“ Ordnungswidrigkeiten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km/h – führen zwingend zur Anordnung eines Aufbaukurses und einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die Behörden haben hier kein Ermessen; sie müssen also diese Maßnahmen anordnen.
Bei den Verkersverstößen gibt es drei Kategorien, die im Gesetz nonmiert sind:

  1. Verstöße unterhalb der Punktegrenze: Keine Auswirkungen auf die Probezeit – also alles, was Verwarnungen, z.B. Parkverstösse oder Bußgelder bis 40€ betrifft.
  2. A-Verstöße: Das sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsregeln. Hierzu rechnen Alkoholdelikte, schwere Strassenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Nötigung. Zum Zweiten Ordnungswidrigkeiten, wie falsches Überholen, Fahren auf der Autobahn gegen die Fahrtrichtung, Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 Km/h, zu geringer Sicherheits-Abstand ( bei mehr als 80 km/h), Rotlichtverstösse oder grob rücksichtloses Verhalten im Strassenverkehr.
  3. B-Verstösse: Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsregeln, z.B. Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, Verstöße gegen Betriebsvorschriften, wie abgefahrene Reifen, TÜV-Fristenüberschreitung von mehr als 8 Monaten, usw.

Wenn Sie Verkehrsverstöße der A- oder B-Kategorie während Ihrer Probzeit begehen, gibt es die folgende Stufenregelung:

  1. Bei Begehung eines A-Verstosses oder zweier B-Verstöße während der Probezeit wird ein Aufbauseminar angeordnet; die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Bitte BEACHTEN Sie, dass hiergegen kein Rechtsmittel, also kein Einspruch oder ähnliches existiert!
  2. Bei erneutem A-Verstoß oder zweier B-Verstöße während der verlängerten Probezeit ergeht eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Letztere ist zwar kostenpflichtig, aber freiwillig und führt zu einem Wegfall von 2 Punkten in Flensburg.
  3. Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar und trotz schriftlicher Verwarnung erneut ein A-Verstoß oder 2 B-Verstöße begangen, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie müssen dann, bis zur Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis mindestens drei Monate warten.

Die Aufbauseminare sind bei Fahrschulen mit besonderer Lizenz zu absolvieren; die Kosten liegen je nach Region zwischen 250 und 400€. Die Dauer der Nachschulung muß wenigstens 9 Stunden betragen, die in der Regel auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Die entsprechende Teilnahmebescheinigung muß der Führerscheinstelle fristgerecht vorgelegt werden, dann wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

ACHTUNG: Bei Verstößen unter Drogen oder Alkohol gibt es spezielle Schulungen!

Fazit

  • Geringste Verstöße in der Probezeit können zu Problemen mit dem Führerschein führen. Daher lohnt es sich, eventuell gegen Bußgeldbescheide/Srafbefehle vorzugehen, wenn Zweifel an deren Rechtmässigkeit gegeben sind. Wenn diese einmal rechtskräftig sind, geht zumeist nichts mehr.
  • Bei Bußgeldbescheiden über 40 € kann ein Verkehrsanwalt versuchen, eine Herabsetzung zu erreichen, so dass kein A- oder B-Verstoß gegeben ist. Umsomehr lohnt es sich gerade für FAHRANFÄNGER, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
  • Sie können gegen die Anordnung eines Aufbauseminars und auch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ( nicht gegen die Probezeitverlängerung!) Widerspruch einlegen. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, die Maßnahmen werden somit erstmal „durchgezogen“: Wenn Sie etwa Ihren Führerschein nicht freiwillig abgeben, kann eine Zwangsvollstreckung erfolgen. Hiergegen kann nur mit einem Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ vorgegangen werden, dem allerdings nur in offensichtlichen Fällen stattgegeben wird.

Umgekehrt können Sie die Probezeit aber um ein Jahr verkürzen, wenn Sie nach mindestens 6 Monaten ab Aushändigung des Führerscheins auf Probe an einem „Fortbildungsseminar für Fahranfänger mit Führerschein auf Probe“ teilnehmen. Gerade für diejenigen, deren Probzeit verlängert wurde, kann dies interessant sein.

Holen Sie daher bei Verstößen die Beratung eines Verkehrsanwalts ein; wir stehen Ihnen gerne zur Seite – dies ist allemal sicherer und vor allem billiger, als ein Führerscheinentzug.