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Autokaufvertrag prüfen (lassen): Worauf sollte man achten?

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für ein Auto sollte man gut über seine Rechte und Pflichten als Käufer oder Verkäufer informiert sein – und bei Zweifeln besser einen Anwalt um Rat fragen.

Endlich haben Sie ein Auto gefunden, das Ihren Anforderungen entspricht und nun geht es los mit dem lästigen Papierkram: Garantie, Handbücher, Fahrzeugpapiere, Scheckheft, Zulassungspapiere und Zahlungsbelege. Besonders wichtig ist aber natürlich der Kaufvertrag. Wenn Ihnen ein solcher zur Unterschrift vorgelegt wird, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Was sollte in einem Autokaufvertrag stehen?
  2. Stolperfallen prüfen, bevor man unterschreibt
  3. Fazit

1. Was sollte in einem Autokaufvertrag stehen?

Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Käufer und Verkäufer von Autos schützen. Wenn Sie ein Auto von einem Händler gekauft haben, können Sie sich neben vertraglichen Regelungen auch auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die seit Januar 2022 neu erlassenen Regelungen für Kaufverträge und die Rechte von Verbrauchern verlassen.

Doch hier zunächst ein Überblick darüber, welche Klauseln Sie in der Regel in einem Kaufvertrag vorfinden werden oder welche Sie unbedingt aufnehmen sollten:

  • Angaben zum Verkäufer und Käufer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten, Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugdetails: Herstellermarke, das Modell, das Baujahr, derzeitiges amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Nummer der Zulassungsbescheinigung, Datum der nächsten Hauptuntersuchung (TÜV), Datum der Erstzulassung
  • Übergabe und Besitzübergang: Datum sowie Art und Weise der Fahrzeugübergabe
  • Beschreibung des Fahrzeugzustands und Zubehör: Schäden, Unfälle, größeren Reparaturen, Ersatzteile, Zubehör, Scheckheft, ggf. Zusicherung von Kilometerstand und Unfallfreiheit
  • Zahlungsmethode und Bestätigung des Erhalts der Zahlung
  • Gewährleistungsausschluss bei Kaufvertrag zwischen Privatpersonen
  • Garantie: Gebrauchtwagengarantie bei Kauf von Privat
  • Zahlungsmethode und Bestätigung des Erhalts der Zahlung: vereinbarter Kaufpreis, Art der Zahlung
  • Vertragsort und -datum

2. Stolperfallen prüfen, bevor man unterschreibt

Bei vielen dieser Klauseln steckt der Teufel im Detail und oft spielen nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Erwägungen eine Rolle. Prüfen Sie daher, ob die folgenden Punkte für Sie relevant sind und fragen Sie bei Zweifeln einen Rechtsanwalt.

Angaben zum Verkäufer und Käufer

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben zum Verkäufer und Käufer in den Vertrag aufnehmen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits die Gegenseite verklagen können. Sie brauchen also den korrekten Namen der Person und eine zustellungsfähige Adresse (die Meldeadresse). Für den Verkäufer finden Sie diese nicht nur im Personalausweis, sondern auch in den Fahrzeugunterlagen wie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Für den Käufer sollten Sie eine Kopie des Personalausweises erbitten. Hilfreich ist es auch, Telefonnummer und E-Mail Adresse auszutauschen.

Fahrzeugdetails, Übergabe und Besitzübergang

Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Details der Übergabe klar im Vertrag geregelt sind und sich beide Parteien auch tatsächlich an die vereinbarte Vorgehensweise halten.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II – besser bekannt als Fahrzeugbrief – beweist den Eigentumsübergang. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher „Fahrzeugschein“) enthält technische Daten und ist sozusagen der Ausweis des Autos.

Legen Sie also besonderen Wert darauf, dass der Käufer beide Bescheinigungen erst erhält, nachdem der Kaufpreis voll bezahlt, das Auto auf den Namen des Käufers angemeldet wurde und sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein auf den Namen des Käufers umgeschrieben wurden. Auch sollten Sie vereinbaren, dass der Verkäufer die Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und an seine Versicherungsgesellschaft schickt.

Beschreibung des Fahrzeugzustands und Zubehör

Bevor Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie diesen von einem Sachverständigen des ADAC oder DEKRA untersuchen lassen.

Tipp: Besonders wichtig für Sie als Käufer ist es, den Kilometerstand und die Unfallfreiheit in den Vertrag mit aufzunehmen. Damit wird die Angabe rechtlich verbindlich.

Ist der tatsächliche Kilometerstand höher ist als im Vertrag angegeben, liegt ein Sachmangel vor und der Käufer kann auf Reparatur oder Ersatzlieferung bestehen, nach § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch, wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, weil die Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Fahrzeugs Vorrang hat.

Wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug verkaufen wollen, sichern Sie die Unfallfreiheit stets nur „laut Vorbesitzer” zu, denn nur Sie wissen ja, ob das Auto einen Unfall hatte, während es in Ihrem Besitz war. Sie können nicht für Unfallschäden des Vorbesitzers haftbar gemacht werden, die Ihnen selbst unter Umständen verschwiegen wurden. Die Gewährleistung kann in diesem Fall ausgeschlossen werden.

Technisch lässt sich eine Tachomanipulation in vielen Fällen nur sehr schwer nachweisen. Zum Schutz des Käufers muss daher der Fahrzeugverkäufer den Käufer sofort informieren, wenn er davon weiß oder eine Manipulation für möglich hält. Ansonsten kann ihm arglistige Täuschung vorgeworfen werden. In diesem Fall kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung nach Paragraph 123 Abs. 1 BGB anfechten.

Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass das Gesetz für Mängel die sogenannte Sachmängelhaftung vorsieht: Als Käufer können Sie für bestimmte Mängel gegen den Verkäufer vorgehen, auch wenn er im Vertrag keine Haftung dafür übernommen hat. Es ist wichtig, dass Sie den exakten Tag und die Uhrzeit der Übergabe vermerken, weil der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen haben muss.

Neues Kaufrecht – versteckte Mängel: Probleme beim Autokauf gibt es oftmals bei versteckten Mängeln, die bei Vertragsabschluss noch nicht ersichtlich waren.

Als privater Käufer mussten Sie dem Verkäufer in der Vergangenheit zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Bei Kaufverträgen, die seit dem 1.1.2022 geschlossen wurden, hängt die Anzahl der Nachbesserungsversuche vom Einzelfall ab. Das gilt für ein Jahr ab Übergabe.

Normale Gebrauchsspuren beim Gebrauchtwagen muss der Käufer nach dem neuen Kaufrecht hinnehmen.

Gewährleistungsausschluss

Händler dürfen die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nicht vertraglich ausschließen.

Private Verkäufer dürfen das hingegen schon, so dass ein privater Autoverkäufer nicht für vorhandene oder nachträglich auftretende Schäden haftet. Allerdings muss er dem Käufer alle ihm bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt nennen. Wenn er dem Käufer bewusst etwas verschweigt, haftet der Verkäufer auch wenn er die Haftung ausgeschlossen hatte. Der Käufer kann dann den Vertrag anfechten.

Zahlungsmethode und Bestätigung des Erhalts der Zahlung

Als Käufer sollten Sie immer erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags zahlen.

Barzahlung ist beim Autokauf sicher und beliebt. Anzahlungen sind allerdings eher unüblich, auch wenn Sie das Auto über das Internet kaufen. Verlangt ein privater Verkäufer eine Vorauszahlung, sitzen Sie möglicherweise einem Betrüger auf.

Garantie

Man kann eine Gebrauchtwagenversicherungen abschließen, wenn man ein Auto von einer Privatperson kauft. Das ist ein gesonderter Vertrag mit der Versicherung, der nicht Bestandteil des Autokaufvertrages wird. Eine solche Garantie deckt je nach Anbieter Reparatur- und Materialkosten ab.

Vertragsort und -datum

Diese Daten sind wichtige Vertragselemente und gewinnen an Bedeutung, weil immer mehr Autokaufverträge im Internet abgeschlossen werden.

3. Fazit

  • Prüfen Sie stets die einzelnen Klauseln eines Autokaufvertrages, der Ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird und schalten Sie bei Fragen einen Anwalt ein.
  • Bestehen Sie auf bestimmte Klauseln, die Ihrem Schutz dienen.
  • Lassen Sie sich als Käufer möglichst Kilometerstand und Unfallfreiheit zusichern.
  • Machen Sie als Verkäufer nur Angaben über das Fahrzeug, von denen Sie wissen, dass sie korrekt sind.
  • Leisten Sie als Käufer nie eine Anzahlung und bezahlen Sie nur gegen Übergabe der Fahrzeugpapiere und des Fahrzeugs.
  • Eine Garantie entbindet den Autohändler nicht von gesetzlichen Gewährleistungspflichten.