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Körperverletzung im Jugendstrafrecht: Welche Strafe droht

Was droht jugendlichen Tätern bei einer Körperverletzung? Welches Strafmaß gilt bei einfacher und gefährlicher Körperverletzung?

1. Körperverletzung im Jugendstrafrecht

Die meisten jugendlichen Täter durchleben nur eine kurze Phase, in der sie straffällig werden. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt, dass es regelmäßig nur um kurzzeitige Grenzüberschreitungen geht. Daher wird strafrechtlich relevantes Verhalten Jugendlicher anders behandelt als nach Erwachsenenstrafrecht. Bestrafung dient hierbei vor allem als Erziehungsmittel, um weiteres strafrechtliches Fehlverhalten zu verhindern.

Allerdings legt das Jugendstrafrecht keine eigenen Strafen für die einzelnen Strafdelikte fest: Das Jugendgerichtsgesetz bezieht sich auf das Strafgesetzbuch und schränkt die hiernach geltenden Strafen – insbesondere hinsichtlich der Strafhöhe – entsprechend ein.

2. Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und im Einzelfall für Heranwachsende:

  • Kinder: Personen unter 14 Jahren sind grundsätzlich nicht strafmündig, so dass eine Strafe nicht in Betracht kommt. Denkbar sind hier nur familienrechtliche Maßnahmen.
  • Jugendliche: Grundsätzlich greift das Jugendstrafrecht bei allen 14- bis 17-jährigen Personen.
  • Heranwachsende: In Ausnahmefällen gilt das Jugendstrafrecht auch für 18- bis 20-Jährige, wenn deren Entwicklungsstand eher dem eines Jugendlichen und nicht dem eines Erwachsenen entspricht. Hierüber hat das zuständige Gericht im Einzelfall zu entscheiden.

3. Arten der Körperverletzung

Das Strafgesetzbuch versteht unter einer Körperverletzung eine körperliche Misshandlung oder eine Schädigung der Gesundheit (§ 223 StGB). Auch psychische Gewalt kann eine Körperverletzung darstellen, wenn der Täter sein Opfer beispielsweise absichtlich in Angstzustände versetzt. Zudem kann eine ärztliche Behandlung ohne Einwilligung oder ohne ausreichende Information über die Risiken eine Körperverletzung darstellen.

Eine Körperverletzung kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Je nach Schwere der Tat wird das Strafmaß der Körperverletzung bestimmt. Demgemäß unterscheidet das Strafgesetzbuch in mehreren Vorschriften verschiedene Arten der Körperverletzung, insbesondere:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • versuchte Körperverletzung
  • einfache Körperverletzung
  • gefährliche Körperverletzung
  • schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge

Diese Unterscheidung und die hieraus folgenden einzelnen Straftatbestände nach dem StGB sind auch für das Jugendstrafrecht grundlegend sowie die Frage des „Ob“, also ob das Verhalten eines Jugendlichen einen Straftatbestand erfüllt.

4. Höchststrafen für Körperverletzung im Jugendstrafrecht

Das „Wie“, also mit welchem Strafmaß das strafrechtliche Verhalten sanktioniert wird, bestimmt sich sodann nach den ergänzenden Regeln des Jugendstrafrechts.

Je nach Einstufung einer Tat als Vergehen oder als Verbrechen (§ 12 StGB) beschränkt das Jugendstrafrecht die Dauer einer Jugendstrafe wie folgt:

  • Vergehen (rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind): Strafdauer von höchstens fünf Jahren
  • Verbrechen (rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden): Strafdauer von maximal zehn Jahren

5. Unterschied zwischen fahrlässiger, vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung

Die grundlegenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu den Körperverletzungsdelikten gelten ohne Einschränkung auch im Jugendstrafrecht:

  • Die fahrlässige (ungewollte) Körperverletzung (§ 229 StGB), kann in vielen Lebensbereichen vorkommen, sogar im eigenen Haushalt, unter Angehörigen und Freunden. In der Praxis besonders relevant sind aber Fälle in der Medizin und im Verkehrsrecht.
    Im Verkehrsrecht können gerade auch Jugendliche und Heranwachsende unfreiwillig Täter werden, etwa wegen Anfängerfehlern oder auch wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der verkehrsrechtliche Verstoß selbst stellt zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit dar und keine Straftat. Wird aber beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein Verkehrsunfall verursacht und eine andere Person verletzt, ist der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt.
  • Vorsatz ist das Gegenteil von Fahrlässigkeit. In Deutschland unterscheiden wir drei Arten von Vorsatz. Vereinfacht ausgedrückt handelt der Täter mit der Absicht oder mit dem Wissen, eine Körperverletzung zu begehen, oder er hält eine solche für möglich und nimmt diese billigend in Kauf.
  • Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar. Wenn der Täter sein Ziel nicht erreicht hat, hat er gleichwohl mit krimineller Energie gehandelt. Ist diese Absicht dem Täter nachweisbar, wird sie vom Strafgesetzbuch sanktioniert.

6. Strafmaß bei einfacher und gefährlicher Körperverletzung

Das Strafgesetzbuch sieht für eine einfache Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 223 StGB). Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf eine Strafe bei Vergehen bei maximal fünf Jahren liegen. Damit liegt der Strafrahmen nach dem StGB innerhalb der Grenzen des Jugendstrafrechts und wird von diesem nicht beschränkt.

Folglich müssen Jugendliche und Heranwachsende bei einer einfachen Körperverletzung mit einem ebenso hohen Strafmaß wie ein erwachsener Täter rechnen. Dabei ist aber je nach Einzelfall, etwa bei noch jugendlichem Alter und geringer Reifebildung, eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens wahrscheinlich.

Bei einer gefährlichen Körperverletzung führt die Begehungsweise zu einer gesteigerten Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer erheblich verletzt wird. In § 224 StGB werden diese besonders gefährlichen Begehungsformen abschließend aufgezählt:

  • durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Auch bei einer gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um ein Vergehen. Allerdings liegt hier der Strafrahmen nach StGB bei einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, so dass die Strafe nach Jugendstrafrecht beschränkt wird. Wie bei der einfachen Körperverletzung gilt ein Strafrahmen von sechs Monaten bis maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Da es sich bei der einfachen und bei der gefährlichen Körperverletzung um Vergehen handelt, werden diese nur auf Antrag des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.

7. Jugendstrafe bei schwerer Körperverletzung

Die schwere Form der Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt. Kennzeichnend sind hier die besonders schweren Tatfolgen, die in der Vorschrift abschließend wie folgt bestimmt werden:

  • Verlust der Seh-, Hör-, Sprech- oder Fortpflanzungsfähigkeit
  • Verlust oder dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körpergliedes
  • Dauernde erhebliche Entstellung und schwere Erkrankungen

Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich um ein Verbrechen, welches nach StGB mit Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft wird. Nach dem Jugendgerichtsgesetz kann bei Verbrechen eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren zugeschrieben werden; hier deckt sich also der Strafrahmen mit dem des StGB. Auch hier wird das Gericht bei der Strafzumessung im Einzelfall und nach persönlichem Reifegrad des Täters entscheiden. Bestehen strafmildernde Umstände, wird die Strafe eher im unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln sein.

8. Körperverletzung mit Todesfolge

Die schwerste Form der Körperverletzung hat den Tod des Opfers zur Folge. Diese als Verbrechen einzustufende Tat wird nach § 226 StGB mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bestraft.

Da das Jugendstrafrecht für Verbrechen einen Strafrahmen von maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, wird der Strafrahmen hier entsprechend beschränkt. Jugendliche Straftäter erwartet für eine Körperverletzung mit Todesfolge also eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

9. Fazit

  • Die Straftatbestände für Körperverletzungen nach dem Strafgesetzbuch gelten auch im Jugendstrafrecht.
  • Allerdings kann die Strafdauer für eine Körperverletzung gemäß den Höchstgrenzen des Jugendgerichtsgesetzes geringer ausfallen als im Erwachsenenstrafrecht nach StGB.
  • Für Vergehen wie einfache und gefährliche Körperverletzung gilt im Jugendstrafrecht eine Strafdauer von höchstens fünf Jahren.
  • Für Verbrechen wie etwa die Körperverletzung mit Todesfolge gilt eine Strafdauer von höchstens zehn Jahren nach Jugendstrafrecht.
  • Bei der konkreten Strafzumessung innerhalb des Strafrahmens ist die Einstufung des Täters als Jugendlicher oder Heranwachsender ein wichtiger Faktor.