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So gelingt die Anfechtung eines Autokaufvertrags

Ein Kaufvertrag für ein Auto kann unter bestimmten Voraussetzungen durch dessen Anfechtung rückgängig gemacht werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie genau das funktioniert.

1. Die Anfechtung des Autokaufs

Wer kennt das nicht: Nachdem man stundenlang das Internet nach passenden Fahrzeugen durchsucht oder unzählige Autohändler aufgesucht hat, hat man endlich sein Traumauto gefunden. Laufen dann Begutachtung, Probefahrt und Preisverhandlung positiv, kann man endlich den Autokaufvertrag unterzeichnen und das Fahrzeug in Besitz nehmen.

In vielen Fällen stellen sich aber trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen Mängel am Fahrzeug heraus. Vor allem bei einem Ablauf der Gewährleistungsfrist fragen sich viele Autokäufer, ob sie das mangelhafte Fahrzeug trotzdem zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstattet verlangen dürfen.

2. Rechtsfolgen der Anfechtung

Mit der erfolgreichen Anfechtung eines Autokaufs können im Ergebnis die gleichen Rechtsfolgen wie bei einem Kfz-Rücktritt erreicht werden. Die Besonderheit bei der Anfechtung besteht allerdings darin, dass für sie andere Voraussetzungen und Fristen als bei den Gewährleistungsrechten gelten. Auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann die Rückabwicklung des Autokaufvertrages gegebenenfalls noch durch eine Anfechtung erreicht werden.

Die Anfechtung führt dazu, dass der Autokaufvertrag rückwirkend unwirksam wird, d.h. der Anfechtende wird so behandelt, als hätte er den betreffenden Kaufvertrag nie abgeschlossen. Die Folge ist, dass der Käufer das Auto an den Verkäufer zurückgeben und der Verkäufer den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlen muss.

3. Voraussetzungen für die Anfechtung

Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gesetz verlangt hierfür:

  • Anfechtungsgrund
  • Anfechtungserklärung
  • Anfechtungsfrist
Achtung: Im Unterscheid zu den Gewährleistungsrechten kann das Anfechtungsrecht vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Es besteht daher auch, wenn z.B. die Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem privaten Verkäufer ausgeschlossen wurde.

Anfechtungsgrund

In der Praxis spielt vor allem die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung eine große Rolle. Daneben existieren weitere Anfechtungsgründe, wie z.B. die Anfechtung wegen Irrtums, Mangels der Ernstlichkeit oder Drohung, die jedoch in der Praxis beim Autokauf eine untergeordnete Bedeutung haben.

Eine Vielzahl von Verhaltensweisen können sich als arglistige Täuschung darstellen und kommen insoweit als Anfechtungsgrund in Betracht. Besonders praxisrelevant sind folgende Sachverhalte:

  • Unfallfreiheit des Fahrzeugs
  • Falsche Angaben zum Alter, Baujahr, Vorbesitzer und Vorbenutzung
  • Nicht angegebene Motorschäden
  • Manipulierte(r) Gesamtlaufleistung und Tachostand
  • Falsche Angaben zu Katalysator, Schadstoffausstoß oder Kfz-Steuervergünstigung (sog. VW-Skandal)

Wurde der Autokäufer über den Zustand eines Pkw getäuscht, kann er den Autokauf anfechten. Der Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung selbst ist in § 123 BGB geregelt.

Das Gesetz verlangt hierfür, dass der Täuschende vorsätzlich handelt. D.h. er muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten. Ein bedingter Vorsatz ist dafür ausreichend. Selbst wenn der Verkäufer keine Kenntnis über die zugesicherten oder ausgeschlossenen Eigenschaften des Fahrzeugs hatte, kann eine arglistige Täuschung vorliegen (sog. „Erklärung ins Blaue hinein“).

Anfechtungserklärung

Weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Anfechtung ist die sog. Anfechtungserklärung. Der geschädigte Autokäufer muss gegenüber dem Verkäufer die Anfechtung eindeutig und bedingungsfrei erklären. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese auch gegenüber dem tatsächlichen Vertragspartner erklärt wird. Dies ist vor allem in solchen Fällen relevant, in denen sich der Verkäufer beim Kaufvertragsabschluss durch eine andere Person (z.B. Autohändler) vertreten lässt. Hier müsste dann die Anfechtung gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Autohändler erklärt werden. Der Begriff „Anfechtung“ muss nicht unbedingt verwendet werden. Es genügt, wenn der Anfechtende dem Verkäufer zu verstehen gibt, dass er an dem Autokauf nicht länger festhalten will bzw. den Autokaufvertrag für nichtig erklären will.

Anfechtungsfrist

Das Gesetz unterscheidet hier zwischen den verschiedenen Anfechtungsgründen:

  • Bei einer Anfechtung wegen Irrtums oder falscher Übermittlung (§§ 119, 120 BGB) muss die Anfechtung sofort, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen.
  • Erfolgt die Anfechtung aber wegen arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) hat der Anfechtende die Möglichkeit die Anfechtung innerhalb eines Jahres zu erklären, nachdem er die Täuschung entdeckt hat bzw. die Drohung beendet war, § 124 Absatz 1 BGB.

In jedem Fall ist die Anfechtung ausgeschlossen, wenn seit dem Abschluss des Kaufvertrages zehn Jahre vergangen sind (§ 124 Absatz 2 BGB).

4. Fazit

  • Durch die Anfechtung eines Autokaufs werden die gleichen Resultate wie mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag erzielt: Der Verkäufer zahlt an den Käufer den Kaufpreis zurück und erhält im Gegenzug das verkaufte Kfz wieder.
  • Die wichtigsten Anfechtungsgründe sind falsche Angaben des Verkäufers über den Zustand des Kfz und den tatsächlichen Kilometerstand.
  • Für die Anfechtung gelten andere Voraussetzungen und Fristen als bei den Gewährleistungsrechten.
  • Die Anfechtung des Autokaufs kann auch bei Ausschluss oder Ablauf der Gewährleistungsrechte durchgesetzt werden.