- Amphetamine am Steuer: Was Autofahrer wissen sollten
- Was sind Amphetamine?
- So wirken Amphetamine auf die Fahrtüchtigkeit
- Reicht bereits der Nachweis von Amphetamin aus?
- Wie läuft eine Polizeikontrolle ab?
- Welche rechtlichen Folgen können drohen?
- Welche Konsequenzen drohen bezüglich der Fahrerlaubnis?
- Wann wird eine MPU angeordnet?
- Amphetamine als Medikament – gelten dieselben Regeln?
- Wie lässt sich gegen den Vorwurf vorgehen?
- Fazit
1. Amphetamine am Steuer – was Autofahrer wissen sollten
Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt, muss mit erheblichen rechtlichen Folgen rechnen – dies dürfte den meisten Verkehrsteilnehmern bewusst sein. Weniger bekannt ist jedoch, dass bei Amphetaminen – anders als bei Alkohol – schon der bloße Nachweis des Wirkstoffs im Blut ausreichen kann, um ein Bußgeldverfahren auszulösen, auch wenn sich der Betroffene selbst noch für fahrtüchtig hält. Daneben kommen je nach Einzelfall weitere Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.
Amphetamine werden jedoch nicht nur als illegale Droge konsumiert. Sie können auch Bestandteil verschriebener Medikamente sein, etwa zur Behandlung einer ADHS-Erkrankung. Die Unterscheidung, ob der Wirkstoff illegal eingenommen oder ärztlich verordnet wurde, spielt für die rechtliche Bewertung eine entscheidende Rolle.
2. Was sind Amphetamine?
Amphetamine gehören zu den sogenannten Stimulanzien. Diese Stoffe wirken anregend auf das zentrale Nervensystem und können kurzfristig dazu führen, dass die Konsumenten sich wacher, leistungsfähiger und selbstbewusster fühlen.
Gerade diese scheinbar leistungssteigernde Wirkung birgt im Straßenverkehr große Risiken. Viele Konsumenten überschätzen einerseits ihre Fähigkeiten und unterschätzen andererseits die tatsächlichen Auswirkungen auf ihre Fahrtüchtigkeit.
Zu den bekanntesten Vertretern gehören Amphetamin („Speed“), Methamphetamin („Crystal Meth“) sowie bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente.
3. So wirken Amphetamine auf die Fahrtüchtigkeit
Viele Menschen verbinden Drogen auf Anhieb mit verlangsamten Reaktionen. Bei Amphetaminen ist häufig das Gegenteil der Fall: Betroffene fühlen sich besonders aufmerksam und leistungsfähig. Diese subjektive Einschätzung kann jedoch täuschen. Typische Auswirkungen sind beispielsweise:
- erhöhte Risikobereitschaft,
- Selbstüberschätzung,
- aggressiveres Fahrverhalten,
- Konzentrationsschwankungen,
- Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen,
- verminderte Reaktionsfähigkeit bei unerwarteten Situationen.
Hinzu kommt noch ein Effekt: Lässt die Wirkung nach, treten häufig starke Müdigkeit, Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme auf. Vor allem diese sogenannte „Crash-Phase“ kann im Straßenverkehr besonders gefährlich werden.
4. Reicht bereits der Nachweis von Amphetamin aus?
Ja. Anders als viele Autofahrer vermuten, muss die Polizei nicht nachweisen, dass jemand tatsächlich unsicher gefahren ist.
Bereits der Nachweis bestimmter berauschender Mittel im Blut kann ausreichen, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Treten zusätzlich eine auffällige Fahrweise oder Ausfallerscheinungen auf, können deutlich schwerere strafrechtliche Konsequenzen drohen.
5. Wie läuft eine Polizeikontrolle ab?
Nicht jede Verkehrskontrolle beginnt mit dem Verdacht auf Drogenkonsum. Häufig entstehen Verdachtsmomente erst während des Gesprächs. Die Polizeibeamten achten beispielsweise auf geweitete Pupillen, auffällige Nervosität, Zittern, ungewöhnlich schnelles Sprechen oder einen starken Bewegungsdrang. Diese Beobachtungen beweisen zwar keinen Drogenkonsum, können aber Anlass für weitere Maßnahmen sein.
Häufig bieten die Beamten zunächst Vortests an, etwa zur Überprüfung der Pupillenreaktion, des Gleichgewichts oder der Koordination. Teilweise kommen auch Urin- oder Speicheltests zum Einsatz.
Besteht jedoch ein hinreichender Verdacht auf Drogenkonsum, kann die Polizei eine Blutprobe anordnen, die sie auch gegen den Willen des Fahrers durchsetzen dürfen. Ein richterlicher Beschluss ist bei begründetem Verdacht ebenfalls nicht erforderlich.
Die Blutprobe dient später als wichtigstes Beweismittel im Verfahren. Im Labor wird untersucht, ob Amphetamine oder andere berauschende Mittel nachweisbar sind und in welcher Konzentration sie im Blut vorliegen. Je nach Ergebnis dieses toxikologischen Gutachtens schließen sich ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde an. Diese Verfahren sind voneinander unabhängig und können parallel geführt werden.
6. Welche rechtlichen Folgen können drohen?
Welche Folgen ein Verstoß hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist insbesondere, ob lediglich ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz vorliegt (Ordnungswidrigkeit) oder ob der Drogenkonsum bereits zu einer strafbaren Fahruntüchtigkeit geführt hat (Straftat).
Ordnungswidrigkeit
Bereits der Nachweis von Amphetamin im Blutserum begründet in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG. Obwohl gesetzlich keine Grenzwerte vorgeschrieben sind, wird in der Praxis ein analytischer Grenzwert von 25 ng/ml Blutserum zugrunde gelegt. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, ist der Tatbestand regelmäßig erfüllt.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Amphetamin aus einem ärztlich verordneten Medikament stammt und dieses bestimmungsgemäß eingenommen wurde. In allen anderen Fällen drohen in der Regel ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot. Bei Wiederholungsverstößen fallen die Sanktionen höher aus.
Straftat
Kommen Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall infolge des Drogenkonsums hinzu, handelt es sich regelmäßig um eine Straftat nach § 315c StGB oder § 316 StGB.
Bei schweren tödlichen Unfällen kann sogar der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB im Raum stehen.
Die Folgen eines solchen Strafverfahrens gehen weit über die Sanktionen einer Ordnungswidrigkeit hinaus. Die Strafe im jeweiligen Einzelfall hängt unter anderem von der Schwere des Verstoßes, den konkreten Umständen der Tat und möglichen Vorbelastungen ab. Je nach Sachverhalt kommen folgende Rechtsfolgen in Betracht:
- Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafe,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis vollständig. Nach Ablauf der Sperrfrist erhält der Betroffene sie daher nicht automatisch zurück, sondern muss sie neu beantragen. Je nach Einzelfall kann die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung weitere Nachweise verlangen, etwa ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), das sich nur schwer umgehen lässt.
Betroffene sollten auch andere mögliche Folgen bedenken, die nicht gleich auf der Hand liegen:
- Verlängerung der Probezeit,
- Wegfall des Teil- bzw. Vollkaskoversicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall,
- Regressansprüche der Haftpflichtversicherung für Unfallschäden am fremden Fahrzeug.
7. Welche Konsequenzen drohen bezüglich der Fahrerlaubnis?
Für viele Betroffene sind das Bußgeld oder eine strafrechtliche Verurteilung nicht so einschneidend wie die Folgen für die Fahrerlaubnis. Denn die Fahrerlaubnisbehörde prüft unabhängig von einem Bußgeld- oder Strafverfahren, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Sie ist dabei nicht an die Entscheidung des Straf- oder Bußgeldgerichts gebunden, sondern trifft eine eigenständige Bewertung.
Gerade bei Amphetaminen werden besonders strenge Maßstäbe angesetzt: Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) führt bereits die Einnahme harter Drogen grundsätzlich dazu, dass die Fahreignung entfällt. Dabei kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich Ausfallerscheinungen gezeigt hat oder ob es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist.
Achtung: Beim Konsum von Amphetaminen kann der Betroffene seine Fahrerlaubnis auch dann verlieren, wenn er gar nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Denn bereits der nachgewiesene Konsum oder der Besitz von Betäubungsmitteln können Anlass sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung überprüft.
Wichtig ist hier: Straf- oder Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisverfahren sind voneinander unabhängig. Auch wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis ablehnen, wenn sie den Betroffenen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ansieht.
8. Wann wird eine MPU angeordnet?
Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden oder bestehen Zweifel an der Fahreignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangen.
Die MPU wird umgangssprachlich häufig als „Idiotentest“ bezeichnet, in erster Linie soll aber geklärt werden, ob vom Betroffenen künftig eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen wird. Zu diesem Begutachtungsverfahren gehören eine medizinische Untersuchung, verschiedene Leistungstests und ein psychologisches Gespräch.
Viele Betroffene unterschätzen die Anforderungen der MPU. Um sie erfolgreich zu bestehen, ist meist eine sorgfältige Vorbereitung notwendig. Insbesondere nach dem Konsum von Amphetaminen müssen eine stabile Verhaltensänderung und je nach Einzelfall eine längere Abstinenz durch geeignete Nachweise belegt werden. Ohne eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen des Drogenkonsums fällt das Gutachten nicht selten negativ aus.
9. Amphetamine als Medikament – gelten dieselben Regeln?
Wie bereits erwähnt, enthalten bestimmte Medikamente amphetaminhaltige Wirkstoffe oder eng verwandte Substanzen.
Wer ein solches Medikament aufgrund einer ärztlichen Verordnung einnimmt, begeht deshalb nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit. Voraussetzung ist, dass das Medikament entsprechend der ärztlichen Anweisung eingenommen wird und die Einnahme die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt. Wird beispielsweise eine höhere Dosis als vorgeschrieben nachgewiesen oder treten Ausfallerscheinungen auf der Fahrt auf, kann sich der Betroffene nicht mehr auf diese Ausnahme berufen.
Daher sollten Betroffene vorsichtig sein, denn auch verschriebene Medikamente können Nebenwirkungen wie Nervosität, Schwindel oder Konzentrationsstörungen verursachen. Wer bemerkt, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, sollte auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten.
Kommt es zu einer Polizeikontrolle und wird Amphetamin nachgewiesen, ist es sinnvoll, auf die ärztliche Verordnung hinzuweisen und entsprechende Unterlagen – etwa einen Medikationsplan oder eine ärztliche Bescheinigung – vorzulegen. Eine gesetzliche Pflicht, solche Nachweise während der Fahrt mitzuführen, besteht jedoch nicht.
Anders kann die Rechtslage aussehen, wenn die verordnete Dosierung eigenmächtig erhöht, das Medikament missbräuchlich verwendet oder mit anderen berauschenden Substanzen wie Alkohol kombiniert wird. In diesen Fällen greift die Ausnahme nicht mehr und es können dieselben rechtlichen Folgen drohen wie nach einem illegalen Konsum von Amphetamin.
10. Wie lässt sich gegen den Vorwurf vorgehen?
Nicht jeder Vorwurf einer Drogenfahrt hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Beweislage ab.
Im Rahmen einer Verteidigung wird unter anderem geprüft,
- ob die Voraussetzungen für die Anordnung und Durchführung der Blutentnahme vorlagen,
- ob das toxikologische Gutachten den rechtlichen Anforderungen genügt und
- ob die festgestellten Tatsachen die Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat tatsächlich erfüllen.
Auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde lohnt sich eine sorgfältige Prüfung. Nicht jede behördliche Maßnahme ist rechtmäßig oder im konkreten Fall verhältnismäßig. Da Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren häufig parallel geführt werden und unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen haben, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
11. Fazit
- Beim Fahren unter dem Einfluss von Amphetaminen liegt bereits ab einer Konzentration von 25 ng/ml Blutserum regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor.
- Bei einer Fahruntüchtigkeit oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann der Vorwurf einer Straftat im Raum stehen.
- Unabhängig von Bußgeld oder Strafe prüft die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.
- Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden; oft ist vor einer Neuerteilung eine MPU erforderlich.
- Für ärztlich verordnete amphetaminhaltige Medikamente gelten besondere Regelungen.
- Welche rechtlichen Folgen im Einzelnen drohen, hängt stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.