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Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Das sollten Sie jetzt tun

Dieser Beitrag informiert darüber, welche Konsequenzen Autofahrer bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit erwarten und wie man dagegen vorgehen kann.

Ob aus Unachtsamkeit oder Eile: Es kommt immer wieder vor, dass Fahrer in der Probezeit eine rote Ampel überfahren. Das kann mitunter zu Bußgeldern oder Fahrverboten führen. Besonders für Fahranfänger kann es brenzlig werden, wenn sie beim Überfahren einer roten Ampel von der Polizei beobachtet werden. Wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg, Verlängerung der Probezeit und sogar der Führerscheinentzug.

1. Wann ist die rote Ampel überfahren?

Es ist nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ordnungswidrigkeit, über eine rote Ampel zu fahren.

Es kommt im Verkehr vor, dass ein Fahrer zwar die Ampel wahrnimmt aber etwas zu spät bremst. Dann stellt sich die Frage, ab wenn er über die rote Ampel gefahren ist. Entscheidend ist, ob er in den von der Ampel geschützten Bereich (z. B. die Kreuzung, den Fußgängerüberweg oder Bahnübergang) einfährt. Wenn der Fahrer also nach der Haltelinie, aber vor dem geschützten Bereich anhält, ist er noch nicht bei Rot über die Ampel gefahren.

Für das Überfahren der Haltelinie droht zwar auch ein Bußgeld, dieses liegt aber aktuell nur bei 10 Euro.

2. Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?

Nach dem Gesetz gibt es einen einfachen und eine qualifizierten Rotlichtverstoß.

Ein einfacher Rotlichterverstoß ist gegeben, wenn die Ampel erst weniger als eine Sekunde auf Rot stand, bevor sie überfahren wurde. Beachten Sie: Eine Sekunde ist sehr kurz! Wenn Sie sehen, dass die Ampel auf Rot schaltet, wird oft ein Überfahren innerhalb einer Sekunde gar nicht mehr möglich sein.

Beim einfach Rotlichtverstoß muss ein Fahranfänger in der Probezeit mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • 90 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Probezeitverlängerung um zwei Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Jeder andere Rotlichtverstoß (die Ampel zeigt schon mehr als eine Sekunde Rot), ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Hier drohen in der Probezeit:

  • 200 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Probezeitverlängerung um zwei Jahre
  • Teilnahme ein einem Aufbauseminar

Bei jedem Rotlichtverstoß in der Probezeit droht also ein hohes Bußgeld und ein Aufbauseminar. Erhalten Sie die Aufforderung zu einem Aufbauseminar, müssen Sie die Teilnahme innerhalb einer bestimmten Zeit nachweisen.

3. Was, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind oder ein Schaden entsteht?

Die oben genannten Sanktionen gelten aber nur dann, wenn der Rotlichtverstoß keine sonstigen Folgen hatte, also insbesondere niemand gefährdet oder verletzt wurde und keine Sachen beschädigt wurden. Kommt es zu einer Gefährdung oder zu einem Schaden, drohen schärfere Sanktionen.

Es reicht für die Verschärfung der Sanktionen schon aus, dass eine andere Person oder Sache „gefährdet“ ist. Das ist der Fall, wenn es „beinahe“ zum Unfall gekommen ist und nur durch Glück oder Zufall doch kein Schaden eingetreten ist und niemand verletzt wurde. Wenn Sie also zum Beispiel bei Rot in eine Kreuzung einfahren und Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt, der Fahrer aber gerade noch ausweichen kann, liegt eine Gefährdung vor. Fahren Sie bei Rot auf eine völlig leere Kreuzung und ist weit und breit kein Auto in Sicht, ist dies natürlich nicht der Fall.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung droht:

  • 200 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung droht:

  • 240 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung droht:

  • 320 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung droht:

  • 360 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

4. Wie teuer ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit?

Ein Aufbauseminar kostet üblicherweise zwischen 250 und 500 Euro. Es wird in kleinen Gruppen in bestimmten Fahrschulen durchgeführt. Darin werden dann bestimmte Verkehrsverstöße noch einmal im Detail besprochen.

Das Seminar wird in vier Sitzungen zu je 135 Minuten durchgeführt. Außerdem gibt es einen praktischen Teil (Probefahrt).

5. Muss ich an dem Aufbauseminar teilnehmen?

Es kann Sie zwar niemand zwingen, an einem Aufbauseminar teilnehmen. Tun Sie dies aber nicht, verlieren Sie Ihren Führerschein. Nach § 3 StVG geht dann die Straßenverkehrsbehörde davon aus, dass Sie zum Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ungeeignet sind.

Die Straßenverkehrsbehörde setzt in dem Bußgeldbescheid eine Frist fest, innerhalb der Sie die Teilnahme an dem Aufbauseminar nachweisen müssen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten!

Immerhin: Wenn kein Fahrverbot verhängt wurde (insbesondere bei bloß einfachem Verstoß), dann können Sie innerhalb dieser Zeit weiterfahren.

6. Was kann in der Probezeit bei besonders schweren Verstößen noch drohen?

In einigen Fällen droht sogar eine Ahndung des Rotlichtverstoßes als Straftat und nicht bloß als Ordnungswidrigkeit. Dann kann nach § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Eine Ahndung als Straftat kommt aber nur in Betracht, wenn der Fahrer besonders rücksichtslos war und durch sein Verhalten andere Menschen oder Sachen im Wert von mindestens 750 Euro gefährdet hat.

Außerdem kann die Führerscheinbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Das passiert insbesondere dann, wenn der Rotlichtverstoß im Zusammenhang mit Drogen- oder Alkoholkonsum geschieht.

7. Wie kann ich mich verteidigen?

Viele Fahrer stellen sich die Frage, ob sie sich gegen einen Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder eine Verlängerung der Probezeit noch zur Wehr setzen können.

Es gibt vielfältige Ansätze, um sich gegen den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes in der Probezeit zu verteidigen.

Grundsätzlich kann gegen die Entscheidung der Verkehrsbehörde Einspruch erhoben werden. Darin wird gegenüber der Behörde dargelegt, dass und weshalb deren Entscheidung falsch war. In letzter Konsequenz kann auch gerichtlich gegen den Bescheid vorgegangen werden.

Ansatzpunkte, um gegen den Bußgeldbescheid, das Fahrverbot etc. vorzugehen sind z.B.

  • Technische Fehler, z. B. Messfehler des Messgerätes
  • Fehlerhafter Aufbau der Messanlage
  • Defekt oder Störung des Blitzers

Wie oben dargestellt, kommt nicht nur der „eine Rotlichtverstoß“ in Betracht. Das Gesetz enthält diverse Tatbestände, die unterschiedlich empfindliche Sanktionen vorsehen. Selbst wenn die Beweislage gegen Sie also ungünstig ist, lohnt sich ein genauerer Blick darauf, ob die Behörde vom zutreffenden Tatbestand ausgeht.

8. Fazit

Wer in der Probezeit bei Rot über eine Ampel fährt, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen.

  • Diese können zum Beispiel umfassen: Bußgeld, Fahrverbot, Probezeitverlängerung, Teilnahme an einem Aufbauseminar.
  • Schwerere Sanktionen drohen bei einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“, wenn die Ampel schon seit mehr als einer Sekunde rot war. Dann ist stets mit einem Fahrverbot zu rechnen.
  • Besonders schwere Sanktionen drohen auch, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt.
  • Es kommen diverse Verteidigungsansätze in Betracht, die in aller Regel mit dem Einspruch gegen den Bescheid der Behörde beginnen.