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E Scooter trotz Fahrverbot, über rote Ampel oder mit Handy? Strafe bei Verkehrsverstößen

Seit Sommer 2019 prägen E Scooter das Stadtbild in Deutschland. Doch ist ihre Benutzung wirklich so unkompliziert, wie es scheint? Was ist auf dem E Scooter erlaubt und was passiert, wenn man gar in einen Unfall verwickelt ist?

  1. Was muss ich beim Fahren eines E Scooters grundsätzlich beachten?
  2. Braucht man eine Versicherung?
  3. Welche Strafen drohen bei Verkehrsverstößen?
  4. Darf man trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug E Scooter fahren?
  5. Unfall mit dem E Scooter – wer zahlt?
  6. Fazit

1. Was muss ich beim Fahren eines E Scooters grundsätzlich beachten?

E Scooter sind Kraftfahrzeuge, genauer gesagt sog. „Elektrokleinstfahrzeuge“. Für diese gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Autos und Motorräder, auch wenn E Scooter nicht so schnell fahren können.

Wichtige Verhaltensregeln für die Benutzung eines E Scooters sind:

  • Sie dürfen während der Fahrt nicht Ihr Handy benutzen.
  • Sie dürfen nur einzeln hintereinander, nicht nebeneinander fahren.
  • Sie dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen.
  • Sie dürfen nicht freihändig fahren.
  • Sie müssen das Rechtsfahrgebot beachten.
  • E Scooter gehören – wie alle Elektrokleinstfahrzeuge – auf den Radweg. Sind keine Radwege vorhanden, müssen Sie auf die Fahrbahn ausweichen
  • Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist durchweg verboten.
  • Sie dürfen nicht mit zwei oder sogar mehr Personen auf einem E Scooter fahren.
  • Sie dürfen nicht betrunken fahren.

Zudem gelten die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs: Fußgänger haben Vorrang, alle Verkehrsteilnehmer nehmen Rücksicht aufeinander, etc.

Ein Verstoß gegen diese Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie dabei erwischt werden, kann gegen Sie also ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg verhängt werden.

Es gibt aber auch wichtige Unterschiede gegenüber der Nutzung anderer Kraftfahrzeuge:

  • Ein Führerschein ist für die Nutzung eines E Scooters nicht erforderlich.
  • E Scooter dürfen grds. erst ab 14 Jahren im Straßenverkehr gefahren werden. Die Ausleihe eines E Scooters ist meist erst ab 18 Jahren möglich. Maßgeblich sind die AGB des jeweiligen Anbieters.
  • Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht.

2. Braucht man eine Versicherung?

E Scooter müssen versichert sein (§ 2 eKFV), was durch ein sog. Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss. Die Plakette bekommen Sie von Ihrer Versicherung und sie muss sichtbar auf dem E Scooter aufgeklebt werden.

Achtung: Das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar (§ 6 PflVG), die mit Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann. In jedem Fall droht ein Bußgeld von 40 € für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Wem die für E Scooter erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht ausreicht, kann zwar im Ausland schnellere E Scooter kaufen oder erlaubte E Scooter nachträglich „frisieren“. Davon ist aber aus mehreren Gründen abzuraten:

  1. Wer seinen Roller „frisiert“, verliert den Versicherungsschutz. Bei einem Unfall müssen Sie dann mitunter selbst für den Schaden an Ihrem Roller und für Schäden der anderen Unfallbeteiligten aufkommen.
  2. Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem solchen E Scooter erwischt werden, kann es aber auch ohne Unfall teuer und unangenehm werden:
    • Sie können Bußgelder von insgesamt bis zu 110 € (70 € für die unerlaubte Höchstgeschwindigkeit + 40 € für fehlenden Versicherungsschutz) erhalten.
    • Die Polizei kann Ihren E Scooter beschlagnahmen. Ein frisierter E Scooter hat nämlich keine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und kann daher aus dem Verkehr gezogen werden.

3. Welche Strafen drohen bei Verkehrsverstößen?

Wer sich nicht an die Verhaltensregeln für E Scooter hält, riskiert ein Bußgeld. Die Bußgelder sind im aktuellen Bußgeldkatalog klar geregelt:

Verstoß Bußgeld
Fahren ohne Klingel 15 €
Fahren ohne funktionsfähige Beleuchtung 20 €
Fahren auf nicht zulässiger Fläche (Gehweg oder Straße, wenn es einen Radweg gibt) 20-30 €
Nebeneinanderfahren 15-30 €
Fahren ohne Versicherungsplakette 40 €
Fahren mit E Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (frisierter Roller) 70 €
Fahren zu zweit auf einem Roller 10 €
Abbiegen ohne „blinken“ (Handzeichen nötig) 10 €

Besonders harte Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß:

Verstoß Bußgeld / Punkt in Flensburg
Bei Rot über die Ampel gefahren 60 € + 1 Punkt
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 € + 1 Punkt
… mit Sachbeschädigung 120 € + 1 Punkt
Bei Rot über die Ampel + Ampel bereits länger als eine Sekunde rot 100 € + 1 Punkt
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 160 € + 1 Punkt
… mit Sachbeschädigung 180 € + 1 Punkt

Wer sich mit dem E Scooter besonders rücksichtslos verhält und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, begeht im schlimmsten Fall sogar eine Straftat (§ 315c StGB).

Achtung: Wer auf dem E Scooter mit dem Handy erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 100 € und einen Punkt im Fahreignungsregister. Das Nutzen einer Handyhalterung ist aber erlaubt, wenn das Handy während der Fahrt nicht bedient wird.

4. Darf man trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug E Scooter fahren?

Ein Fahrverbot beschränkt sich nicht auf den PKW oder das Motorrad, sondern gilt für alle Kraftfahrzeuge. Daher darf man in dieser Zeit auch nicht mit dem E Scooter fahren.

Anders sieht es allerdings bei einem Führerscheinentzug aus: In diesem Fall ist die Fahrt mit dem E Scooter wieder erlaubt, denn dafür benötigen Sie keine Fahrerlaubnis.

Umgekehrt kann ein Fehlverhalten auf dem E Scooter – wie zum Beispiel betrunkenes Fahren – ebenso zu einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug führen. Wer sich auf dem E Scooter falsch verhält, darf im schlimmsten Fall also auch nicht mehr mit dem Auto oder Motorrad fahren.

Hinweis: Die Rechtslage zu E Scootern und Fahrverboten ist von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt. In der Regel lohnt es sich daher, gegen das Fahrverbot vorzugehen.

5. Unfall mit dem E Scooter – wer zahlt?

Werden Sie bei der Fahrt mit einem E Scooter selbst von einem Autofahrer verletzt, können Sie Schadensersatz und häufig sogar Schmerzensgeld verlangen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Sie das Verschulden des Unfallgegners nicht beweisen müssen, denn der Halter eines Autos oder Motorrads haftet verschuldensunabhängig (§ 7 StVG). Es spielt also keine Rolle, ob er Schuld am Unfall hatte. Ein Mitverschulden des Scooter-Fahrers muss er selbst beweisen.

Daneben haftet auch der Fahrer des Autos oder Motorrads (§ 18 StVG). Nur wenn er beweisen kann, dass er keine Schuld am Unfall hatte, haftet er nicht.

In der Regel lohnt es sich, auch gegen die Versicherung vorzugehen.

Achtung: Gegen einen anderen E Scooter-Fahrer, Fußgänger oder Radfahrer haben Sie keine Ansprüche nach dem StVG! Sie müssen dann beweisen, dass diese den Unfall verschuldet haben.

6. Fazit

  • E Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge und damit Kraftfahrzeuge. Daher gelten ähnliche Regeln wie für Autos und Motorräder.
  • Eine Versicherung ist Pflicht. Diese muss durch eine Versicherungsplakette auf dem E Scooter nachgewiesen werden. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat.
  • E Scooter Fahrer müssen bei Verkehrsverstößen mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Bei Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer droht außerdem auch ein Punkt im Fahreignungsregister.