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E-Scooter – alles zu Verboten, Unfällen und Alkohol

Seit Sommer 2019 prägen E-Scooter das Stadtbild in Deutschland. Doch ist ihre Benutzung wirklich so unkompliziert, wie es scheint? Was passiert, wenn man betrunken fährt oder gar in einen Unfall verwickelt ist?

1. Was muss ich beim Fahren eines E-Scooters grundsätzlich beachten?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, genauer gesagt sog. „Elektrokleinstfahrzeuge“. Dementsprechend gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Autos/Motorräder, auch wenn die E-Scooter nicht so schnell fahren können. Die entsprechenden Normen finden Sie im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wichtige Verhaltensregeln für die Benutzung eines E-Scooters sind:

  • Sie dürfen während der Fahrt nicht Ihr Handy benutzen.
  • Sie dürfen nur einzeln hintereinander, nicht nebeneinander fahren.
  • Sie dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen.
  • Sie dürfen nicht freihändig fahren.
  • Sie müssen das Rechts-Fahr-Gebot beachten.
  • Sie müssen als E-Scooter-Fahrer nach Möglichkeit die vorhandenen Radwege benutzen. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist durchweg verboten. Sind keine Radwege vorhanden, dürfen Sie allerdings auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Sie dürfen keine weitere/n Person/en befördern.
  • Sie dürfen nicht betrunken fahren. Dazu im Einzelnen in Abschnitt 4.

Zudem gelten die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs: Fußgänger haben Vorrang, alle Verkehrsteilnehmer nehmen Rücksicht aufeinander etc.

Ein Verstoß gegen diese Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie dabei erwischt werden, kann gegen Sie also ein Bußgeld verhängt werden.

Es gibt aber auch wichtige Unterschiede gegenüber der Nutzung anderer Kraftfahrzeuge:

  • Ein Führerschein für die Nutzung eines E-Scooters ist nicht erforderlich.
  • Die Grundvoraussetzung für die Nutzung von E-Scootern ist ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht. Allerdings empfiehlt es sich hier (wie auch beim Fahrradfahren), aus Sicherheitsgründen trotzdem einen Helm zu tragen.

2. Wie schnell darf mein E-Scooter fahren können?

Die meisten Menschen nutzen die Mietangebote der gängigen Anbieter. Einige möchten sich aber auch einen eigenen E-Scooter zulegen.

Achtung: Im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sind nur E-Scooter zulässig, die maximal 20 km/h fahren können.

Man kann zwar im Ausland schnellere E-Scooter kaufen oder erlaubte E-Scooter nachträglich „frisieren“. Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem solchen E-Scooter erwischt werden, kann es aber sehr teuer und unangenehm werden:

  • Sie können Bußgelder von insgesamt bis zu 110 € (70 € für die unerlaubte Höchstgeschwindigkeit + 40 € für fehlenden Versicherungsschutz) erhalten.
  • Die Versicherung zahlt bei solchen E-Rollern im Falle eines Unfalls nicht.
  • Das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar.
  • Die Polizei kann Ihren E-Scooter beschlagnahmen.

3. Unfall mit dem E-Scooter – wer zahlt?

Wie bekomme ich Schadensersatz?

Bei Sachschäden können Sie Schadensersatz, bei Personenschäden evtl. auch Schmerzensgeld erhalten. Als Schadensersatz bei Verletzungen kommen  Behandlungskosten in Betracht, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt.

Wenn Ihr Unfallgegner minderjährig ist, Sie also z.B. mit einem 15-Jährigen auf einem E-Scooter kollidiert sind, kommt es für den Anspruch auf die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen an. Einsichtsfähigkeit bedeutet hier geistige Reife. Eventuell haften (auch) die Eltern.

Wenn Sie als E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit einem Auto oder Motorrad hatten, können Sie zusätzlich Ansprüche aus dem StVG geltend machen.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass Sie das Verschulden des Unfallgegners nicht beweisen müssen.

Ansprüche haben Sie u.U. sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter des Fahrzeugs. Fahrer und Halter können identisch oder verschieden sein. Halter ist derjenige, der über das Fahrzeug bestimmt und der die Kosten trägt. Meist ist dies der Eigentümer oder eingetragene Halter. Das ist aber nicht zwingend.

Der Halter des Autos haftet verschuldensunabhängig nach § 7 StVG. Es spielt also keinerlei Rolle, ob er Schuld am Unfall hatte. Wenn er nicht den vollen Schaden zahlen will, muss er Ihnen ein sog. Mitverschulden beweisen. Mitverschulden heißt, dass auch Sie zum Teil Schuld am Unfall hatten, etwa weil Sie das Rechts-Fahr-Gebot missachtet haben.

Für den Fahrer des Autos ist die Haftung nach § 18 StVG etwas weniger streng: Wenn er beweisen kann, dass er keine Schuld am Unfall hatte, haftet er nicht. Wenn er und Sie beide zum Teil Schuld am Unfall hatten, wird eine sog. Haftungsquote gebildet. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Auto in der Regel im Straßenverkehr gefährlicher ist als ein E-Scooter (sog. Betriebsgefahr). Daher haftet selbst bei Mitverschulden Ihrerseits der Autofahrer im Zweifel stärker.

Vereinfachtes Beispiel: Autofahrer F hatte zu 70% am Unfall Schuld, Sie zu 30%. Daher bekommen Sie 70% Ihres Schadens ersetzt.

In der Regel werden Sie nicht (nur) gegen Fahrer/Halter direkt, sondern (auch) gegen dessen bzw. deren Versicherung vorgehen.

Achtung: Gegen einen anderen E-Scooter-Fahrer, Fußgänger oder Radfahrer haben Sie keine Ansprüche nach dem StVG! Sie müssen dann beweisen, dass dieser den Unfall verschuldet hat.

Wie wehre ich mich gegen Schadensersatzansprüche?

Zunächst die gute Nachricht: Obwohl ein E-Scooter ein Kfz ist (siehe oben), haften Sie als Fahrer eines solchen nicht nach dem StVG, weil die E-Scooter viel langsamer als Autos oder Motorräder und daher weniger gefährlich sind.

Daher gilt für Sie als Fahrer/Halter eines E-Scooters bei einem Unfall nur das gewöhnliche Deliktsrecht. Das bedeutet: Der Unfallgegner muss vor Gericht Ihre Schuld an dem Unfall beweisen.

Beispiel: Sie haften, wenn Sie trotz einer unübersichtlichen und unklaren Verkehrssituation mit dem E-Scooter überholen. Der Unfallgegner muss Ihnen diesen Fehler z.B. durch Zeugenaussagen von Passanten nachweisen.

Möglich ist auch eine Haftung, wenn Sie die Aufsichtspflicht über Ihr Kind verletzen. Hier kommt es auf das Alter und die geistige Reife des Jugendlichen an.

Beispiel: Ein 16-jähriges Kind dürfen Sie in aller Regel unbeaufsichtigt E-Roller fahren lassen. Bei einem 14-Jährigen, der schon auf dem Fahrrad den Verkehr nicht ausreichend übersieht, kann das auf viel befahrenen Straßen in der Innenstadt anders aussehen.

Auch hier spielen meist Versicherungen eine große Rolle. E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein. Für gemietete Roller haben die Vermieter entsprechende Policen abgeschlossen. Der Unfallgegner wird sich in erster Linie an die Versicherung wenden, um seinen Schaden ersetzt zu erhalten. Das heißt aber nicht, dass Sie von jeder Haftung befreit sind. Das gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Bei gemieteten E-Scootern müssen Sie außerdem damit rechnen, dass der Vermieter oder dessen Kaskoversicherung auf Sie zukommt. Dabei wird es vor allem um den Ersatz von Schäden am E-Roller gehen. Diese werden schließlich nicht von der Haftpflichtversicherung des Vermieters abgedeckt. Auch Ihre private Haftpflichtversicherung wird sich meist auf einen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen berufen.

Sonderfall: Zwei Personen zusammen auf einem E-Scooter

Häufig beobachtet man, dass zwei Personen zusammen auf einem E-Scooter unterwegs sind. Die Beförderung einer weiteren Person ist allerdings verboten und auch  der „Beifahrer“ verhält sich dabei regelwidrig. Kommt es so zu einem Unfall, könnte aber auch er verletzt sein.

Beispiel 1: Ein Kfz-Fahrer übersieht beim Abbiegen einen E-Scooter, der auf dem Radweg fährt. Daraufhin stürzt die zweite Person, weil sie sich nicht festhalten kann.

In einem solchen Fall stehen auch dem „Beifahrer“ Schadensersatzansprüche gegen den Kfz-Fahrer zu. Allerdings könnten auch ihm diese Ansprüche zu kürzen sein, wenn er selbst zum Unfall beigetragen hat.

Im Beispielsfall war aber der Verstoß gegen das Mitfahrverbot bei dem Unfall nicht ursächlich. Daher wären hier trotz des regelwidrigen Verhaltens der Anspruch nicht zu kürzen.

Beispiel 2: Ein Kfz-Fahrer bremst plötzlich grundlos ab, der E-Scooter fährt auf. Daraufhin stürzt die zweite Person, weil sie sich nicht festhalten kann.

Anders als im ersten Beispielsfall wäre hier der Anspruch zu kürzen. Denn ein „Beifahrer“ auf einem E-Scooter steht naturgemäß sehr unsicher. Bei kleinsten Erschütterungen muss er also damit rechnen, den Halt völlig zu verlieren.

4. Betrunken auf einem E-Scooter

Welche Promillegrenzen gelten?

Es gelten die Promillegrenzen für die Fahrt mit einem Kraftfahrzeug. Achtung: Es kommt nicht auf die großzügigeren Promillegrenzen wie bei Fahrrädern an!

Das bedeutet im Detail:

  • In der Probezeit müssen Sie beim Fahren komplett nüchtern sein (sog. Null-Promille-Grenze).
  • Ab 0,3 Promille beginnt die so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Sie gelte dann als fahruntüchtig, wenn zur Alkoholisierung weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten. Solche Ausfallerscheinungen liegen etwa vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren, lallen oder beim Fahren eine erhöhte Risikobereitschaft zeigen.
  • Ab einem Grenzwert von 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Ab einem Promillewert von 1,1 gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet, dass für die strafbare Fahruntüchtigkeit keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen müssen.
Achtung: Auch durch den Konsum von anderen Drogen, wie z.B. Cannabis, oder durch die Einnahme von Medikamenten kann sich eine Fahruntüchtigkeit ergeben. Hierbei gibt es allerdings keine so klaren Grenzen wie beim Alkohol.

Was passiert, wenn ich betrunken gefahren bin?

  1. Bußgeld: Wenn Sie betrunken E-Scooter fahren, müssen Sie mit einem Bußgeld Dieses kann nach dem neuen Bußgeldkatalog 500-1.500 € betragen. Der Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit kostet (zusätzlich) 250 €.
  2. Punkte in Flensburg: Für den Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit gibt es 1 Punkt. Für das Fahren im betrunkenen Zustand gibt es allgemein (zusätzlich) 2-3 Punkte.
  3. Fahrverbot: Daneben kann auch ein Fahrverbot für 1-3 Monate verhängt werden. Auch in diesem Fall dürfen Sie nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt im Zweifel sowohl für den E-Scooter als auch für Ihr Auto/Motorrad.
    Unklar ist die rechtliche Situation allerdings im Hinblick auf die vorläufige Entziehung des Führerscheins, nachdem Sie betrunken mit einem E-Scooter unterwegs waren. Die Rechtsprechung ist hierzu bisher nicht eindeutig. Insbesondere ist bisher keine verbindliche Entscheidung eines Bundesgerichts ergangen. Es lohnt sich daher der Gang zum Anwalt, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde.
  4. Strafbarkeit: Zusätzlich können Sie wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden, wenn Sie fahruntüchtig waren. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar der Freiheitsentzug.
     
    Hinzu kommen unter Umständen weitere Straftatbestände, die im Zuge einer Trunkenheitsfahrt häufiger verwirklicht sind:

Diese Straftatbestände müssen die Strafverfolgungsbehörden Ihnen erst einmal nachweisen können, damit Sie verurteilt werden. Schweigen Sie im Zweifel also zu allen Vorwürfen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben! Dieser wird Akteneinsicht nehmen und dann mit Ihnen eine Strategie erarbeiten. Im schlimmsten Fall vertritt er Sie auch vor Gericht.

Wie kann ich mich verteidigen?

Ein wichtiger Hinweis: Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie keine Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum machen. Sie haben das Recht, zu schweigen. Niemals müssen Sie sich selbst belasten!

Daher sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Alkoholtests vor Ort zu machen (z.B. ins Röhrchen zu pusten oder auf einer geraden Linie zu laufen). Aber: Die Polizei kann durch einen Richter die Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut (sog. BAK) anordnen lassen. Die Feststellung dieser BAK ist für einen eventuell folgenden Strafprozess entscheidend. Denn nur so kann festgestellt werden, ob Sie fahruntüchtig waren. In einem solchen Fall ist Ihre Zustimmung nicht mehr erforderlich, da die Entnahme dann durch die Strafprozessordnung gerechtfertigt ist. Wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, dürfen Sie sich folglich der Blutentnahme nicht widersetzen.

Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol auf dem E-Scooter bekommen haben, wenden Sie sich an uns. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob es in Ihrem Fall der Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist. Denn oft unterlaufen den Behörden formale Fehler, die den Bescheid angreifbar machen.

5. Fazit

  • E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten ähnliche Regeln wie für Autos und Motorräder.
  • Man braucht keinen Führerschein für die Benutzung eines E-Scooters, muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Bei einem Unfall mit Fußgängern oder anderen E-Scootern haben Sie evtl. einen verschuldensabhängigen Schadensanspruch. Gegen Halter/Fahrer von Autos oder Motorrädern haben Sie zusätzliche Ansprüche mit für Sie günstigeren Voraussetzungen.
  • Als E-Scooter-Fahrer haften Sie nur, wenn Sie den Unfall verschuldet haben.
  • Wenn Sie betrunken E-Scooter fahren, müssen Sie mit ernsten Konsequenzen rechnen. Wenn Sie erwischt werden, ziehen Sie schnellstmöglich einen Anwalt zu Rate.

6. Häufige Fragen

Wie viel Alkohol darf ich auf einem E-Scooter getrunken haben?
Muss eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter abgeschlossen werden?
Haften E-Scooter auch, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben?